Am 30. September 2025 hat das Oberlandesgericht Dresden ein Urteil gesprochen: Jian G., ehemals Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah, wurde wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für die Volksrepublik China zu vier Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Jian G. im Zeitraum seiner Tätigkeit für Krah im Europäischen Parlament Informationen an chinesische Stellen weitergeleitet und Dissidentinnen und Dissidenten in Deutschland ausgespäht haben soll.
Auch eine Komplizin, Yaqi X., wurde verurteilt – sie erhielt eine Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten.
In der Anklage heißt es, dass aus dem Umfeld des EU-Parlaments Dokumente, interne Informationen und persönliche Daten gesammelt und weitergeleitet wurden – darunter zu Sitzungen, Parteistrategien und zu chinesischen Oppositionellen in Deutschland.
Der Fall deckt – laut Medienberichten – erhebliche Sicherheitslücken auf, gerade im politischen Umfeld.
Der Fall löst auch Diskussionen darüber aus, wie sensibel Mandatsbüros und Parlamentarier auf verdeckte Einflussnahme reagieren müssen.
Parallel dazu gibt es inzwischen Ermittlungen gegen Krah selbst: Ihm wird u. a. Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit Zahlungen aus China vorgeworfen. Sein Immunität als Abgeordneter wurde aufgehoben, um diese Verfahren zu ermöglichen.
Der Tatbestand, der hier zur Verurteilung führte, ist „geheimdienstliche Agententätigkeit“ gemäß § 99 Strafgesetzbuch (StGB). Einige Kernpunkte:
Agieren für ausländische Nachrichtendienste: Wer als Agent, Mitarbeiter oder in vergleichbarer Weise für einen ausländischen Geheimdienst tätig wird, handelt strafbar.
Besondere Schwere: In besonders schweren Fällen – etwa bei großem Umfang, bei hoher Sensibilität der Informationen oder langfristiger Tätigkeit – drohen besonders hohe Strafen.
Beweislast & Geheimhaltung: Solche Verfahren sind oft mit viel Geheimhaltung belegt; manche Beweismittel dürfen nicht öffentlich verhandelt werden.
Schutz der inneren Sicherheit: Der Tatbestand schützt den Staat davor, dass sensible Informationen in die Hände fremder Mächte geraten.
Die Verurteilung in diesem Fall unterstreicht, dass Deutschland solche Aktivitäten sehr ernst nimmt — insbesondere, wenn sie sich im politischen Raum abspielen.
Fabian Kremers, volljuristischer Mitarbeiter
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