Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
Strafrechtliche Arbeitsschwerpunkte:
Englisch und Spanisch
Rainer Pohlen, Jahrgang 1953, ist seit 1985 als Rechtsanwalt zugelassen. Er gehörte 1996 zu den ersten Rechtsanwälten in Deutschland, die sich „Fachanwalt für Strafrecht“ nennen durften. Er war Gründungsmitglied des damaligen gemeinsamen Prüfungsausschusses für Fachanwälte für Strafrecht der Rechtsanwaltskammern Köln und Düsseldorf und ist auch heute noch als stellvertretender Vorsitzender im inzwischen selbständigen Prüfungsausschuss der RAK Düsseldorf tätig. Der zweifache Prädikatsjurist war schon während des Referendariats als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität zu Köln beschäftigt, wo er auch sein juristisches Studium absolvierte. Später arbeitete er jahrelang parallel zu seiner Anwaltstätigkeit als Honorardozent in der Fortbildung von Rechtsreferendaren, Polizeibeamten und Rechtsanwälten.
Rainer Pohlen hat sich nach dem 2. Staatsexamen frühzeitig auf Strafrecht spezialisiert und hat in mittlerweile 35-jähriger Praxis in zahlreichen – oft medienträchtigen – Strafverfahren mit zum Teil überregionaler und internationaler Bedeutung verteidigt, darunter in Kapitalstrafsachen, in Staatsschutzverfahren, in Wirtschafts- und Außenwirtschaftsstrafsachen, Steuerstrafsachen, Arztstrafsachen, Betäubungsmittelstrafsachen und Sexualstrafsachen. So war er unter anderem als Verteidiger im Hamburger Prozess gegen somalische Piraten, dem ersten “Seeräuberverfahren” in Deutschland seit 400 Jahren, sowie im sog. „Beltracchi-Verfahren“, dem vielleicht spektakulärsten Kunstfälscherprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte, tätig. Rainer Pohlen hat als Gastkolumnist bei spiegel-online und focus-online Beiträge zu spektakulären Strafverfahren verfasst (z.B. zu den Verfahren gegen Uli Hoeneß und gegen den früheren SPD Shooting-Star Edathy) und verfolgt nach wie vor mit kritischem Verstand die rechtspolitischen Entwicklungen in Deutschland und Europa.
Für Rainer Pohlen ist Strafverteidigung der tägliche Kampf um das Recht seiner Mandanten auf ein faires und justizförmiges Strafverfahren, in dem letztlich nur derjenige verurteilt werden darf, dem die Schuld auf rechtsstaatlich einwandfreie Weise nachgewiesen werden kann. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – gehört für ihn zu den unverrückbaren Grundpfeilern eines demokratischen Justizwesens und einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung.
Natürlich kann es nicht in jedem Verfahren nur um Freispruch gehen. Menschen sind fehlbar und begehen bisweilen Straftaten, an deren Urheberschaft kein Zweifel bestehen kann. Aber auch in diesen Fällen lohnt eine engagierte Verteidigung, die darauf ausgerichtet sein muss, strafmildernde Gesichtspunkte zu Gunsten des Mandanten herauszuarbeiten und die Rechtsfolgen für ihn erträglich oder zumindest angemessen zu gestalten. Hierbei geht es bisweilen auch darum, einen Ausgleich mit den Tatopfern herzustellen, was bei der Urteilsfindung in besonderem Maße zu berücksichtigen ist.
Grundlagen der Strafverteidigung sind für Rainer Pohlen Engagement und Mut, gepaart mit materiell-rechtlichem und prozessualem Wissen, das ständiger Fortbildung bedarf, psychologisches Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit, bei Bedarf über den fachlichen Tellerrand hinaus zu blicken und die eigenen Erkenntnisse mit sprachlicher Überzeugungskraft Anderen – insbesondere Richtern und Staatsanwälten – vermitteln zu können.
Wichtig ist ihm dabei vor allem ein vertrauensvolles Verhältnis zu seinen Mandanten. Diese sollen sich bei ihrem Anwalt verstanden und aufgehoben fühlen und nie das Gefühl haben, dass die Verteidigung über ihren Kopf hinweg geschieht. Deshalb bemüht Rechtsanwalt Pohlen sich ganz besonders darum, seinen Mandanten den jeweiligen Verfahrensstand und die bestehenden Chancen und Risiken zu erläutern und im ständigen Dialog eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie zu entwerfen.
Rainer Pohlen hat etliche Jahre mit spanischen Kollegen in Palma de Mallorca eine Kanzlei unterhalten. Es besteht nach wie vor eine Kooperation mit der dort ansässigen Kanzlei „Palmalex Abogados”. In Zusammenarbeit mit Abogado Benjamín Gigante-López betreut Rechtsanwalt Pohlen im Rahmen dieser Kooperation auf den Balearen lebende Deutsche in strafrechtlichen Angelegenheiten.
Der erfahrene Strafverteidiger ist einer der Hauptautoren im Strafrechtsportal www.strafblog.de, in dem täglich über Wissenswertes und manchmal auch Amüsantes aus der Welt des Strafrechts berichtet wird.
Rainer Pohlen, Jahrgang 1953, ist seit 1985 als Rechtsanwalt zugelassen. Er gehörte 1996 zu den ersten Rechtsanwälten in Deutschland, die sich „Fachanwalt für Strafrecht“ nennen durften. Er war Gründungsmitglied des damaligen gemeinsamen Prüfungsausschusses für Fachanwälte für Strafrecht der Rechtsanwaltskammern Köln und Düsseldorf und ist auch heute noch als stellvertretender Vorsitzender im inzwischen selbständigen Prüfungsausschuss der RAK Düsseldorf tätig. Der zweifache Prädikatsjurist war schon während des Referendariats als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität zu Köln beschäftigt, wo er auch sein juristisches Studium absolvierte. Später arbeitete er jahrelang parallel zu seiner Anwaltstätigkeit als Honorardozent in der Fortbildung von Rechtsreferendaren, Polizeibeamten und Rechtsanwälten.
Rainer Pohlen hat sich nach dem 2. Staatsexamen frühzeitig auf Strafrecht spezialisiert und hat in mittlerweile 35-jähriger Praxis in zahlreichen – oft medienträchtigen – Strafverfahren mit zum Teil überregionaler und internationaler Bedeutung verteidigt, darunter in Kapitalstrafsachen, in Staatsschutzverfahren, in Wirtschafts- und Außenwirtschaftsstrafsachen, Steuerstrafsachen, Arztstrafsachen, Betäubungsmittelstrafsachen und Sexualstrafsachen. So war er unter anderem als Verteidiger im Hamburger Prozess gegen somalische Piraten, dem ersten “Seeräuberverfahren” in Deutschland seit 400 Jahren, sowie im sog. „Beltracchi-Verfahren“, dem vielleicht spektakulärsten Kunstfälscherprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte, tätig. Rainer Pohlen hat als Gastkolumnist bei spiegel-online und focus-online Beiträge zu spektakulären Strafverfahren verfasst (z.B. zu den Verfahren gegen Uli Hoeneß und gegen den früheren SPD Shooting-Star Edathy) und verfolgt nach wie vor mit kritischem Verstand die rechtspolitischen Entwicklungen in Deutschland und Europa.
Für Rainer Pohlen ist Strafverteidigung der tägliche Kampf um das Recht seiner Mandanten auf ein faires und justizförmiges Strafverfahren, in dem letztlich nur derjenige verurteilt werden darf, dem die Schuld auf rechtsstaatlich einwandfreie Weise nachgewiesen werden kann. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – gehört für ihn zu den unverrückbaren Grundpfeilern eines demokratischen Justizwesens und einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung.
Natürlich kann es nicht in jedem Verfahren nur um Freispruch gehen. Menschen sind fehlbar und begehen bisweilen Straftaten, an deren Urheberschaft kein Zweifel bestehen kann. Aber auch in diesen Fällen lohnt eine engagierte Verteidigung, die darauf ausgerichtet sein muss, strafmildernde Gesichtspunkte zu Gunsten des Mandanten herauszuarbeiten und die Rechtsfolgen für ihn erträglich oder zumindest angemessen zu gestalten. Hierbei geht es bisweilen auch darum, einen Ausgleich mit den Tatopfern herzustellen, was bei der Urteilsfindung in besonderem Maße zu berücksichtigen ist.
Grundlagen der Strafverteidigung sind für Rainer Pohlen Engagement und Mut, gepaart mit materiell-rechtlichem und prozessualem Wissen, das ständiger Fortbildung bedarf, psychologisches Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit, bei Bedarf über den fachlichen Tellerrand hinaus zu blicken und die eigenen Erkenntnisse mit sprachlicher Überzeugungskraft Anderen – insbesondere Richtern und Staatsanwälten – vermitteln zu können.
Wichtig ist ihm dabei vor allem ein vertrauensvolles Verhältnis zu seinen Mandanten. Diese sollen sich bei ihrem Anwalt verstanden und aufgehoben fühlen und nie das Gefühl haben, dass die Verteidigung über ihren Kopf hinweg geschieht. Deshalb bemüht Rechtsanwalt Pohlen sich ganz besonders darum, seinen Mandanten den jeweiligen Verfahrensstand und die bestehenden Chancen und Risiken zu erläutern und im ständigen Dialog eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie zu entwerfen.
Rainer Pohlen hat etliche Jahre mit spanischen Kollegen in Palma de Mallorca eine Kanzlei unterhalten. Es besteht nach wie vor eine Kooperation mit der dort ansässigen Kanzlei „Palmalex Abogados”. In Zusammenarbeit mit Abogado Benjamín Gigante-López betreut Rechtsanwalt Pohlen im Rahmen dieser Kooperation auf den Balearen lebende Deutsche in strafrechtlichen Angelegenheiten.
Der erfahrene Strafverteidiger ist einer der Hauptautoren im Strafrechtsportal www.strafblog.de, in dem täglich über Wissenswertes und manchmal auch Amüsantes aus der Welt des Strafrechts berichtet wird.
Mitgliedschaften:
Strafrechtliche Arbeitsschwerpunkte:
Englisch und Französisch
Gerd Meister, Jahrgang 1958, ist seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen. Er studierte Rechtswissenschaften und Philosophie zunächst an der Freien Universität Berlin und anschließend an der Universität zu Köln.
Gerd Meister ist Fachanwalt für Strafrecht und seit über 20 Jahren als Strafverteidiger in Tausenden von Strafrechtsfällen von z.T internationaler Bedeutung und großer Medienaufmerksamkeit tätig. Er war u.a. Verteidiger in spektakulären Mord- und Sexualstrafverfahren, im Libyen-Giftgas-Verfahren, im Düsseldorfer Hells Angels-Verfahren, im größten deutschen Zigaretten-Steuerstrafverfahren, in Geldwäscheverfahren betreffend die Reemtsma-Entführung und die sog. Flow-Tex-Affäre, in einem international beachteten Staatsschutzverfahren gegen hochrangige algerische Angeklagte vor dem OLG Düsseldorf und in großen Betäubungsmittelstrafsachen mit internationalem Bezug.
Als Familienvater zweier Söhne, ist er in seiner Freizeit begeisterter Saxophon- und Gitarrenspieler sowie Autor diverser Jugenddrehbücher und Romane.
Die hohe Kunst der Strafverteidigung liegt für ihn in der Balance zwischen der Identifikation mit dem Mandanten und der ihn betreffenden juristischen und damit verbundenen menschlichen Problemstellung einerseits und der notwendigen kritischen Distanz, die erst eine scharfe juristische Analyse erlaubt, andererseits.
Die Verteidigung beginnt für ihn daher nicht erst in der Hauptverhandlung vor Gericht, sondern mit einer umfassenden tatsächlichen und juristischen Anamnese.
Nach seiner Überzeugung muss ein guter Verteidiger deshalb nicht nur mit scharfer Zunge reden, sondern zunächst einmal zuhören können. Er muss sich die Zeit nehmen und in der Lage sein, den Mandanten mit psychologischem Einfühlungsvermögen in einer vertrauensvollen, intensiven Zusammenarbeit auf dem Weg zu einer optimalen Verteidigungsstrategie „mitzunehmen“.
Dieser Weg wird selten der des geringsten Widerstandes sein. Die Zusammenarbeit mit Gerd Meister kann daher auch für den Mandanten zuweilen unbequem sein.
Seine langjährige Erfahrung hat ihn gelehrt, nicht nur die „Gegenseite“, sondern – wenn nötig – auch den eigenen Mandanten in dessen wohlverstandenem Interesse mit der ungeschönten Wahrheit zu konfrontieren, denn der schlimmste Feind des Rechtsuchenden ist der Anwalt, der seinem Mandanten zum Wohlgefallen nach dem Mund redet.
Aufgrund (oder vielleicht trotz) der Tatsache, dass er als Verteidiger seit vielen Jahren in die Abgründe menschlicher Schicksale blickt, bleibt er (bis auf weiteres) ein unverbesserlicher Optimist, der auch nachts und an Wochenenden über seine Notrufnummer in Notfällen (aber bitte wirklich nur in Notfällen) für seine Mandanten zu erreichen ist.
Gerd Meister, Jahrgang 1958, ist seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen. Er studierte Rechtswissenschaften und Philosophie zunächst an der Freien Universität Berlin und anschließend an der Universität zu Köln.
Gerd Meister ist Fachanwalt für Strafrecht und seit über 20 Jahren als Strafverteidiger in Tausenden von Strafrechtsfällen von z.T internationaler Bedeutung und großer Medienaufmerksamkeit tätig. Er war u.a. Verteidiger in spektakulären Mord- und Sexualstrafverfahren, im Libyen-Giftgas-Verfahren, im Düsseldorfer Hells Angels-Verfahren, im größten deutschen Zigaretten-Steuerstrafverfahren, in Geldwäscheverfahren betreffend die Reemtsma-Entführung und die sog. Flow-Tex-Affäre, in einem international beachteten Staatsschutzverfahren gegen hochrangige algerische Angeklagte vor dem OLG Düsseldorf und in großen Betäubungsmittelstrafsachen mit internationalem Bezug.
Als Familienvater zweier Söhne, ist er in seiner Freizeit begeisterter Saxophon- und Gitarrenspieler sowie Autor diverser Jugenddrehbücher und Romane.
Die hohe Kunst der Strafverteidigung liegt für ihn in der Balance zwischen der Identifikation mit dem Mandanten und der ihn betreffenden juristischen und damit verbundenen menschlichen Problemstellung einerseits und der notwendigen kritischen Distanz, die erst eine scharfe juristische Analyse erlaubt, andererseits.
Die Verteidigung beginnt für ihn daher nicht erst in der Hauptverhandlung vor Gericht, sondern mit einer umfassenden tatsächlichen und juristischen Anamnese.
Nach seiner Überzeugung muss ein guter Verteidiger deshalb nicht nur mit scharfer Zunge reden, sondern zunächst einmal zuhören können. Er muss sich die Zeit nehmen und in der Lage sein, den Mandanten mit psychologischem Einfühlungsvermögen in einer vertrauensvollen, intensiven Zusammenarbeit auf dem Weg zu einer optimalen Verteidigungsstrategie „mitzunehmen“.
Dieser Weg wird selten der des geringsten Widerstandes sein. Die Zusammenarbeit mit Gerd Meister kann daher auch für den Mandanten zuweilen unbequem sein.
Seine langjährige Erfahrung hat ihn gelehrt, nicht nur die „Gegenseite“, sondern – wenn nötig – auch den eigenen Mandanten in dessen wohlverstandenem Interesse mit der ungeschönten Wahrheit zu konfrontieren, denn der schlimmste Feind des Rechtsuchenden ist der Anwalt, der seinem Mandanten zum Wohlgefallen nach dem Mund redet.
Aufgrund (oder vielleicht trotz) der Tatsache, dass er als Verteidiger seit vielen Jahren in die Abgründe menschlicher Schicksale blickt, bleibt er (bis auf weiteres) ein unverbesserlicher Optimist, der auch nachts und an Wochenenden über seine Notrufnummer in Notfällen (aber bitte wirklich nur in Notfällen) für seine Mandanten zu erreichen ist.
Strafrechtliche Arbeitsschwerpunkte:
Englisch und Französisch
Rechtsanwältin Viktoria Nagel, Jahrgang 1979, ist seit 2006 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2010 berechtigt, den Titel „Fachanwältin für Strafrecht“ zu führen. Sie absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und schloss dieses 2003 mit der Verleihung des Titels „Diplom – Juristin“ ab.
Ihre Studienschwerpunkte waren im Strafrecht, Medienstrafrecht und gewerblichen Rechtsschutz angesiedelt. Während des Studiums arbeitete die begeisterte Fechterin als wissenschaftliche Hilfskraft im arbeitsrechtlichen Bereich des Fraunhofer Instituts für zerstörungsfreie Prüfverfahren und absolvierte zudem diverse Praktika bei verschiedenen Gerichten.
Parallel zum juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Düsseldorf war sie als wissenschaftliche Mitarbeiter in der Strafverteidigerkanzlei POHLEN + MEISTER tätig, wo sie von Anfang an stark in die Mandatsbearbeitung eingebunden war.
Schon im Alter von 26 Jahren wurde sie zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Mit 30 Jahren führte sie bereits den Titel Fachanwältin für Strafrecht.
Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft hat Rechtsanwältin Nagel mehrere 1000 Male vor deutschen Strafgerichten verteidigt, darunter in einigen besonders spektakulären Verfahren. So war sie unter anderem im Wegberger Klinikskandal („Zitronensaft-Fall“) sowie im Kölner Kunstfälscherprozess („Beltracchi-Verfahren“) sowie in zahlreichen – meist umfangreichen – Verfahren der organisierten Kriminalität, Betäubungsmittelverfahren, Schwurgerichts-, Arztstraf- und Steuerstrafverfahren als Verteidigerin tätig. Im Jahr 2012 verteidigte sie in einem vor dem OLG Frankfurt anhängigen Staatsschutzverfahren, das sich gegen indische Staatsangehörige richtet, die der Religionsgemeinschaft der Sikhs angehören. Im presseträchtigen „Fußballwettskandal“ vertrat sie einen unter Verdacht stehenden Fußballprofi.
Für Rechtsanwältin Nagel beinhaltet Strafverteidigung nicht nur die bloße Vertretung der Mandanten vor Gericht. Wichtig ist ihr vielmehr, das Strafverfahren nach Möglichkeit bereits im Ermittlungsstadium durch Entfaltung gezielter Tätigkeiten in die richtigen und für den Mandanten günstigen Bahnen zu lenken.
Von Beginn des Ermittlungsverfahrens an bis zum Ende des gerichtlichen Verfahrens und im nicht immer zu vermeidenden Strafvollstreckungsverfahren ist der persönliche und vertrauensvolle Kontakt zu den Mandanten und zu deren Angehörigen für Rechtsanwältin Nagel von besonderer Bedeutung. Dies beinhaltet selbstverständlich auch eine intensive Betreuung inhaftierter Mandanten.
Rechtsanwältin Viktoria Nagel, Jahrgang 1979, ist seit 2006 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2010 berechtigt, den Titel „Fachanwältin für Strafrecht“ zu führen. Sie absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und schloss dieses 2003 mit der Verleihung des Titels „Diplom – Juristin“ ab.
Ihre Studienschwerpunkte waren im Strafrecht, Medienstrafrecht und gewerblichen Rechtsschutz angesiedelt. Während des Studiums arbeitete die begeisterte Fechterin als wissenschaftliche Hilfskraft im arbeitsrechtlichen Bereich des Fraunhofer Instituts für zerstörungsfreie Prüfverfahren und absolvierte zudem diverse Praktika bei verschiedenen Gerichten.
Parallel zum juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Düsseldorf war sie als wissenschaftliche Mitarbeiter in der Strafverteidigerkanzlei POHLEN + MEISTER tätig, wo sie von Anfang an stark in die Mandatsbearbeitung eingebunden war.
Schon im Alter von 26 Jahren wurde sie zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Mit 30 Jahren führte sie bereits den Titel Fachanwältin für Strafrecht.
Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft hat Rechtsanwältin Nagel mehrere 1000 Male vor deutschen Strafgerichten verteidigt, darunter in einigen besonders spektakulären Verfahren. So war sie unter anderem im Wegberger Klinikskandal („Zitronensaft-Fall“) sowie im Kölner Kunstfälscherprozess („Beltracchi-Verfahren“) sowie in zahlreichen – meist umfangreichen – Verfahren der organisierten Kriminalität, Betäubungsmittelverfahren, Schwurgerichts-, Arztstraf- und Steuerstrafverfahren als Verteidigerin tätig. Im Jahr 2012 verteidigte sie in einem vor dem OLG Frankfurt anhängigen Staatsschutzverfahren, das sich gegen indische Staatsangehörige richtet, die der Religionsgemeinschaft der Sikhs angehören. Im presseträchtigen „Fußballwettskandal“ vertrat sie einen unter Verdacht stehenden Fußballprofi.
Für Rechtsanwältin Nagel beinhaltet Strafverteidigung nicht nur die bloße Vertretung der Mandanten vor Gericht. Wichtig ist ihr vielmehr, das Strafverfahren nach Möglichkeit bereits im Ermittlungsstadium durch Entfaltung gezielter Tätigkeiten in die richtigen und für den Mandanten günstigen Bahnen zu lenken.
Von Beginn des Ermittlungsverfahrens an bis zum Ende des gerichtlichen Verfahrens und im nicht immer zu vermeidenden Strafvollstreckungsverfahren ist der persönliche und vertrauensvolle Kontakt zu den Mandanten und zu deren Angehörigen für Rechtsanwältin Nagel von besonderer Bedeutung. Dies beinhaltet selbstverständlich auch eine intensive Betreuung inhaftierter Mandanten.
Strafrechtliche Arbeitsschwerpunkte:
Englisch
Rechtsanwalt Felix Menke, Jahrgang 1980, absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften u.a. an der Universität Bayreuth, wo er zudem die Zusatzqualifikation „Wirtschaftsjurist“ erwarb.
Darüber hinaus studierte er ein Jahr internationales Recht an der University of Limerick in Irland.
Schon während seines Referendariats am OLG Düsseldorf legte Rechtsanwalt Menke sein Schwerpunkt auf den strafrechtlichen Bereich. Währenddessen arbeitete er u.a. als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der hiesigen Kanzlei.
Weitere Stationen im Referendariat waren die Staatsanwaltschaft sowie die Stabstelle Umweltkriminalität im Umweltministerium Nordrhein-Westfalen.
Felix Menke ist Fachanwalt für Strafrecht und hat in vielen Verfahren in den unterschiedlichsten strafrechtlichen Bereichen verteidigt.
Für ihn ist neben einer sachlich fundierten Verteidigungsstrategie auch die intensive Mandatsbetreuung in jedem Verfahrensstadium Teil seiner Auffassung von einer erfolgreichen Strafverteidigung.
Rechtsanwalt Felix Menke, Jahrgang 1980, absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften u.a. an der Universität Bayreuth, wo er zudem die Zusatzqualifikation „Wirtschaftsjurist“ erwarb.
Darüber hinaus studierte er ein Jahr internationales Recht an der University of Limerick in Irland.
Schon während seines Referendariats am OLG Düsseldorf legte Rechtsanwalt Menke sein Schwerpunkt auf den strafrechtlichen Bereich. Währenddessen arbeitete er u.a. als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der hiesigen Kanzlei.
Weitere Stationen im Referendariat waren die Staatsanwaltschaft sowie die Stabstelle Umweltkriminalität im Umweltministerium Nordrhein-Westfalen.
Felix Menke ist Fachanwalt für Strafrecht und hat in vielen Verfahren in den unterschiedlichsten strafrechtlichen Bereichen verteidigt.
Für ihn ist neben einer sachlich fundierten Verteidigungsstrategie auch die intensive Mandatsbetreuung in jedem Verfahrensstadium Teil seiner Auffassung von einer erfolgreichen Strafverteidigung.
Mitgliedschaften:
Strafrechtliche Arbeitsschwerpunkte:
Verkehrsrechtliche Arbeitsschwerpunkte:
Englisch
Ingo Herbort, Jahrgang 1977, ist seit 2009 als Rechtsanwalt zugelassen. Er studierte Rechtswissenschaften und Psychologie an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster, nachdem er 1997 sein Abitur am
städtischen Gymnasium in Beckum mit der Note 1,0 abgeschlossen hatte.
Ingo Herbort ist Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht. Im Strafrecht hat er in zahlreichen spektakulären Fällen in den letzten 15 Jahren auch mit großer Medienaufmerksamkeit verteidigt.
Er war unter anderem Verteidiger des „falschen Zahnarztes“, der wegen 169-
facher gefährlicher Körperverletzung zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt wurde. Weitere überregional beachtete Fälle waren u.a. die „Rollerbomber“ vor dem LG in Düsseldorf, die Mordfälle „Baby Ben“ und „Greta“ vor dem Landgericht Mönchengladbach sowie der „Hells Angels Stückelmordprozess“ vor dem LG Duisburg.
Rechtsanwalt Herbort ist seit seinem 6. Lebensjahr begeisterter Gitarrist
sowie Sänger und hat die Band „the Rabbits on the Highway“ gegründet, die in den 90ger Jahren vor bis zu 23.000 Zuschauern Konzerte gab. 1995 erschien
die eigene CD mit selbstkomponierten Liedern im Bereich Bluesrock.
Auch sportlich ist zu nennen, dass er mit 14 Jahren u.a. Westfälischer Meister
im Hochsprung mit übersprungener Höhe von 1,92 m, sowie in der Oberliga Basketball spielte. Zu erwähnen ist außerdem, dass er während des Studiums mit einer Harley
Davidson sogenannte Beschleunigungsrennen (Drag race) in der Kategorie
Streetharley 1 fuhr.
Was Strafverteidigung für Rechtsanwalt Herbort bedeutet:
Ich bin der festen Überzeugung, dass jeder Mensch es verdient, hat ordentlich
vor Gericht verteidigt zu werden. Denn dies ist der Garant für eine funktionierende, freiheitliche und demokratische Gesellschaft. Als Organ der Rechtspflege ist es neben der Verteidigung des Mandanten die Aufgabe des
Verteidigers insbesondere zu überwachen, dass die staatlichen Beteiligten rechtskonform ihre Arbeit erledigen. Meine Aufgabe ist es den Sachverhalt sowie den Mandanten als Mensch zu erfassen und dann eine Risikoprognose
für die eine oder andere Verteidigungsstrategie zu geben.
Dabei müssen auch die Belange und Sorgen der Angehörigen gehört werden. Strafverfahren bekommen häufig erst in der Verhandlung eine neue Richtung, so dass es wichtig ist, den oft komplexen Sachverhalt schnell zu erfassen und die aktuelle Rechtsprechung im Blick zu haben.
Vergleichbar ist eine solche Situation meines Erachtens mit einem Schachspiel in Verbindung mit einem Pokerspiel. Man versucht möglichst Figuren (Beweismittel) aus der Partie zu nehmen und den Zug der Gegenseite sowie die Konsequenzen des eigenen Gesagten vorauszuschauen. Dabei fängt die Verteidigung immer schon im
Ermittlungsverfahren an, in dem beide Seiten häufig nicht das gesamte „Blatt“ der Gegenseite „Zeugen und andere Beweismittel“ kennen und trotzdem schon das Verfahren entscheidend beeinflussen. Ausschlaggebend
ist dann am Ende und von nicht untergeordneter Rolle, die Argumente im
Plädoyer so zu verarbeiten, dass der Adressat Richter auch sprachlich „abgeholt“ wird, um so die bestmögliche Entscheidung für den Angeklagten zu erreichen. Dabei spielen meiner Erfahrung nach nicht selten Menschenkenntnis, Erfahrung und der ein oder andere psychologische Effekt neben der schieren Beweislage eine entscheidende Rolle.
Was bedeutet die Vertretung im Verkehrsrecht für Rechtsanwalt Herbort:
Auch im Verkehrsrecht geht es häufig um die Existenz! Der Führerschein ist für Viele beruflich wie privat von großer Bedeutung.
Meine lange Erfahrung und der ständige Austausch mit Kollegen und Sachverständigen über die aktuelle Entwicklung im Bereich Verkehrsrecht helfen mir dabei alles rechtlich Erdenkliche zu tun und hier erfolgreich zu
verteidigen. Dies führt häufig auch mit der Hilfe von Sachverständigen zu gewünschten Ergebnissen.
Ebenso kann der Schaden am Fahrzeug – bei knappen finanziellen Mitteln -und die Erfahrung einer Verletzung sehr belastend sein. In dieser Situation ist es meine Aufgabe, den Schaden schnell und für den Mandanten verständlich zu regulieren und auch dort Risiken finanzieller Art aufzuzeigen und zu
vermeiden.
Biografie kommt in Kürze.
Erstellt durch Rateup
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