BGH: Bestätigung der Verurteilung im Frankfurter Korruptionsfall

Der BGH bestätigt die Verurteilung im Frankfurter Korruptionsfall. Ein ehemaliger Oberstaatsanwalt aus Frankfurt, einst Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen, wurde wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung verurteilt. Über einen Zeitraum von 13 Jahren (2007–2020) nahm er von einem befreundeten Unternehmer Bestechungsgelder in Höhe von fast 459.000 € an. Im Gegenzug vergab er Gutachteraufträge an dessen Firma. Zusätzlich erhielt er rund 74.000 € von einem weiteren Unternehmen für die technische Aufbereitung sichergestellter ärztlicher Abrechnungsdaten. Der entstandene Schaden für die Staatskasse wird auf etwa 556.000 € beziffert. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung durch das Landgericht Frankfurt am Main, das eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verhängt hatte. Zudem wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 532.906,77 € angeordnet. Lediglich in zwei Punkten – der Steuerverkürzung des Oberstaatsanwalts und einem Subventionsbetrug des Mitangeklagten – sah der BGH Verfahrensfehler, die jedoch keinen Einfluss auf das Strafmaß hatten. BGH, Beschluss vom 08.04.2025 – 1 StR 475/23 Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter