Was man in einer kurzen Verhandlungspause so gar nicht braucht!

Nach der Vernehmung von 5 Zeugen in einer fiesen Mordsache beschloss der Vorsitzende  eine 20 minütige Pause. „Das trifft sich gut“, sagte ich zu meiner Referendarin Claudia. „Im Nachgang zu unserem Antrag auf Hinzuziehung eines weiteren psychiatrischen Sachverständigen, sollten wir den Sachverständigen spätestens jetzt wegen Befangenheit ablehnen. Was meinst du?“ Auf dem kurzen Weg ins Büro begannen wir leidenschaftlich über die Begründung des Antrags zu diskutieren, als mich die Schwester des Angeklagten auf meinem Handy anrief. Sie sei ja für nach der Pause als Zeugin geladen und müsse unbedingt vor ihrer Aussage noch einmal kurz mit mir reden. Ich sagte ihr, wir hätten gerade alle Hände voll zu tun und wenig Zeit, aber wenn es gar nicht anders ginge, solle sie kurz ins Büro nachkommen. Wir hatten Glück, denn in der Küche war zur Abwechslung frisch aufgebrühter Kaffee, den ich ausnahmsweise mal nicht gemacht hatte. In meinem Büro rissen wir zur Vermeidung eines Anschisses von Bettina * die Fenster sperrangelweit auf und räumten zur Herstellung von Sichtkontakt einige Stapel Akten von meinem Schreibtisch. Immer noch diskutierend setzten wir uns und zündeten uns gemütlich und beinahe ohne schlechtes Gewissen eine Zigarette an. „Also, der Sachverständige ist der Klopper!“, meinte Claudia. „Wenn´s nicht um so viel ginge, müsste man lachen. Für heute hatte er sich doch am 1. Verhandlungstag entschuldigt und sein überraschende Erscheinen heute mit der Begründung erklärt, es läge eine Verwechslung vor, er habe sich doch für den ersten Verhandlungstag entschuldigen wollen, weil er da berufsbedingt nicht gekonnt habe. Ist der senil? Der erste Verhandlungstag ist gerade mal fünf Tage her und da war er eindeutig anwesend.“ „Ja, aber das Härteste war doch seine Frage, ob er denn heute unbedingt dabei sein müsse, wo man doch nicht mit ihm gerechnet habe. Er habe viel zu tun und der Verzicht auf seine Anwesenheit käme ihm gut zu pass.“ „Und das, obwohl heute die wichtigsten Zeugen für das Vor- und Nachtatverhalten geladen sind. Wirklich unglaublich! Ich verstehe aber auch das Gericht nicht. Wieso entscheiden die nicht über unseren ersten Antrag, einen weiteren Sachverständigen hinzuzuziehen? Wir haben das Gutachten doch methodenkritisch so zerpflückt und an die Erde gerissen. Damit ist doch kein Blumentopf mehr zu gewinnen.“ „Die fahren ein ganz schönes Risiko oder rechnen die im Ernst nicht mit einem Befangenheitsantrag? Also, lass uns mal zusammenfassen und ein Argumentationsgerüst bauen. Was haben wir …?“ In diesem produktiven Moment klopfte es an der Türe und die Schwester des Angeklagten trat zusammen mit ihrer besten Freundin ein. Schnell wurde klar, dass nicht die Schwester mit mir reden wollte, sondern die Freundin, die aufmerksam die bisherige Beweisaufnahme vom Zuschauerraum aus beobachtet hatte und nun ohne Punkt und Komma in die ultimative Beweiswürdigung eintrat. Die Sache sei doch glasklar. Sie habe alles genau beobachtet. Der Angeklagte sei trotz seines polizeilichen Geständnisses unschuldig. Als seine Lebensgefährtin vernommen worden sei, habe er nach unten geguckt und als dann diese … Drogenschlampe, bei der er nach dem Mord genächtigt hat, aussagte, da habe er dem Flittchen direkt in die Augen geschaut. Ob ich das nicht bemerkt hätte. Der Angeklagte habe eindeutig ein Liebesverhältnis zu dieser „Dame“ und wolle sie decken. So sei der Angeklagte nun mal. Er nähme immer alles auf sich, selbst wenn er dafür lebenslang eingesperrt würde. Bestimmt stecke der Bruder der „Dame“ auch damit drin, das sei auch so ein Junkie. Ausgeraubt und ermordet hätten sie die arme alte Dame, um sich Drogen zu kaufen, und jetzt solle der Angeklagte dafür hinhalten. Als meine Argumente gegen ihre Verschwörungstheorie an ihrer eifrigen Betonmaske ungehört zerschellten und im Strudel ihres Redeschwalls jämmerlich ertranken, riss mir schließlich der Geduldsfaden. Vielleicht etwas zu barsch, wies ich darauf hin, dass die Gerichtspause in ein paar Minuten ende und ich zu arbeiten hätte. Sie solle mit der Schwester des Angeklagten schon mal vor zum Gerichtssaal gehen. Wir kämen gleich nach. Mit verblüffter Miene wandte sich die Dame noch im Luftholen mit offenem Mund – wie ein an Land geworfener Fisch  – abrupt  zum Gehen. An der Türe drehte sie sich noch einmal zu mir um und sagte beleidigt: „Irgendwann werden Sie sehen, wie Recht ich hatte, und dann wird es Ihnen leid tun!“ Die Schwester meines Mandanten zuckte entschuldigend die Achseln, folgte verschämt ihrer Freundin und schloss behutsam hinter sich die Türe. Ich schaute Claudia resigniert an. „Prüf doch bei Gelegenheit mal, welche Chancen ein Befangenheitsantrag gegen Prozessklugscheißer aus den hinteren Zuschauerrängen hat.“ Lächelnd erwiderte Claudia: „Oh Mann, so etwas in einer kostbaren Verhandlungspause braucht kein Mensch!“ * Bettina = militante Exraucherin und (nur diesbezüglich – leider) die Sekretärin von Gerd Meister, der – seiner Sekretärin und der eigenen Gesundheit zu Liebe – inzwischen aufgehört hat, zu rauchen. Rechtsanwalt Gerd Meister, Mönchengladbach

Herr Vorsitzender, ich will keinen Krieg, aber …

In meinem letzten Artikel „Was man in einer kurzen Verhandlungspause so gar nicht braucht“ hatte ich von meinem geplanten Befangenheitsantrag gegen einen psychiatrischen Sachverständigen in einem Mordverfahren berichtet, der dann auch prompt von mir gestellte wurde. Der Sachverständige rang während der Verlesung des vierseitigen Antrages mit Fassung.  Er tat mir aufrichtig leid, aber eine kritische Auseinandersetzung mit der Arbeit eines anderen gelingt selten, ohne dass sich der Kritisierte auch persönlich angegriffen fühlen muss. Und so beeile ich mich zu sagen, dass der Mann sicherlich ansonsten ein hervorragender Arzt ist. Als Gutachter aber hatte er mangels forensischer Erfahrung einfach zu viele Fehler gemacht. Bereits am ersten Tag rief er ein gewisses Amüsement hervor, als er mit einem ans Revers geheftete Namensschild – wie auf einem Ärztekongress – im Schwurgerichtssaal erschien und unsicher über die Sitzordnung,  zunächst einmal bescheiden und verloren hinten bei den Zuschauerrängen herumstand, bis ihn der freundlich Staatsanwalt zu sich heranwinkte und ihm seinen Platz zuwies. Für die nächsten Verhandlungstage meldete sich der Arme auf unabsehbare Zeit krank, und der auch von der Verteidigung favorisierte neue Sachverständige begann unverzüglich mit seiner Arbeit. Ich hatte der Kammer für einen der nächsten Verhandlungstage eine schriftlich von mir zu verlesende Einlassung des Angeklagten angekündigt, der sich – vielleicht aus Scham wegen einer mitangeklagten Vergewaltigung – außerstande sah, selbst vor Gericht das Wort zu ergreifen. Die Einlassung musste nun vorbereitet werden, und so besuchte ich den Angeklagten mit der hervorragenden Dolmetscherin in der JVA. Wie immer war der Mandant auffallend wortkarg und in sich gekehrt.  Eine Vergewaltigung bestritt er, nickte aber die Vorhalte seines polizeilichen Geständnisses  im Übrigen ab. Die Frage nach dem „Warum“ der Tat kommentierte er mit den Worten „Kurzschluss“ und „Wodka“, und ich verlegte mich darauf, ihn nun auch mit falschen, angeblich von ihm stammenden, polizeilichen Aussagen zum zeitlichen Ablauf der Tat zu konfrontieren. Auch hier bestätigte er die von ihm so nie gemachten Angaben mit einem stoischen Nicken. Ich fragte nach, ob er denn so etwas tatsächlich bei der Polizei gesagt habe, bis mir schließlich der Kragen platzte und ich ihn über meinen Hinterhalt aufklärte. „Also, warum hast du bei der Polizei dann eine Vergewaltigung behauptet?“, fragte ich. „Das wäre doch die einzig Erklärung dafür, dass ich die Frau ausgezogen habe?!“, antwortete er und blickte mich dabei offen an. Ich zeigte ihm andere mögliche Erklärungen auf und wies ihn darauf hin, dass Menschen, ob betrunken oder nicht,  oft auch unplausible Dinge täten und dass auch er ansonsten völlig unsinnige Vorgänge bei der Polizei geschildert habe.  Wieder nickte er. Bei seiner Vernehmung habe er einfach Angst gehabt, und was die Polizeibeamten vermutet hätten, wäre ihm da irgendwie logisch erschienen. Ich wiederholte, dass es hier um seinen Arsch ginge und es ihm nichts nütze, jetzt plötzlich meine vermeintlich logischen – aber tatsächlich falschen – Vorhalte immer nur zu bestätigen. Er solle sich Mühe geben und mir die Sache einmal richtig im zeitlichen Ablauf schildern. Im stundenlangen, mühsamen Gespräch kamen wir der Sache so zumindest näher. Es zeigte sich die Möglichkeit auf, dass das Opfer bei den in Tötungsabsicht zugefügten massiven Schlägen mit Wahrscheinlichkeit bereits tot gewesen sein könnte. Der Angeklagte beschrieb, dass die Frau nach einem Schlag mit der Hand und ihrem Sturz auf den Boden so komisch nach Luft geschnappt und sich dann nicht mehr bewegt habe. Da habe er sie noch nicht töten wollen. Er habe sie auf den Rücken gedreht und wieder dieses merkwürdige Geräusch gehört. Dann habe sie ganz ruhig da gelegen, und er habe mehrere Zigaretten geraucht. Die Angst sei in ihm hochgestiegen, sie könne tot sein. Erst dann habe er ganz sicher gehen wollen und die Frau noch mehrmals mit einem Metallstab auf den Kopf geschlagen. Diese Schilderung war nicht von der Hand zu weisen, da sich im Obduktionsbericht auch mögliche postmortale Verletzungen finden. Ich versuchte dem Mandanten klar zu machen, dass somit auch „nur“ ein versuchter Mord in Frage käme, und dass eine präzise Beschreibung des Tatablaufs schon nützlich sei. Meine Frage, ob er das nicht auch so selber bei Gericht mündlich vortragen könne, verneinte er vehement. Er wolle jetzt nichts mehr sagen. Die Tat sei so schlimm und er könne sich angesichts der Nebenkläger und seiner im Zuschauerraum sitzenden Familie nicht äußern. Erschöpft verließen wir das Gefängnis, und ich machte mich daran, das soeben gehörte in meinem Schriftsatz zusammenzufassen. Am nächsten Verhandlungstag teilte ich dem Gericht mit, dass ich nun im Namen und mit Vollmacht die angekündigte Erklärung verlesen werde, der Angeklagte aber aus psychischen Gründen nicht in der Lage sei, selbst zu sprechen oder Fragen des Gerichts zu beantworten. Gegenüber dem Sachverständigen werde er aber in der Intimität der Explorationssitzung Angaben machen, die so ja auch in die Hauptverhandlung eingeführt werden könnten. Zu meiner Überraschung lehnte der von mir sehr geschätzte Vorsitzende diese Vorgehensweise unter Hinweis auf die neuere Rechtsprechung des BGH entschieden ab. Er lasse eine Verlesung der Einlassung nur zu, wenn sich der Angeklagte danach den Fragen des Gerichts stelle. Natürlich könne er mir nicht verwehren, meinen Schriftsatz als Anhang zum Protokoll zu den Akten zu reichen. Konsterniert bat ich um eine Unterbrechung, suchte die Kammer im Beratungszimmer auf und leitete das Gespräch mit den Worten ein, dass ich keinen Krieg wolle, aber … Die Kammer griff mein „Aber“ freundlich auf, und wir diskutierten – ja, man kann sagen in aller Freundschaft – das prozessuale Problem, ohne Einigkeit zu erzielen. Bei den meisten anderen Gerichten hätte ich mit Sicherheit einen Befangenheitsantrag aus der Tasche gezogen, hier aber wollte ich das nicht, denn die Kammer war  eindeutig – trotz anderer Meinung – nicht befangen. Schließlich lösten wir das Problem nach Rücksprache mit dem Angeklagten einvernehmlich, und er beantwortete – so gut er konnte – die durchaus wohlwollenden Fragen des Gerichts. Der Prozess ist noch nicht beendet und vielleicht berichte ich an anderer Stelle über seinen Ausgang. Da mich die Sache aber immer noch wurmt, schickte ich dem Vorsitzenden den folgenden Link, der nicht als Klugscheißerei verstanden werden soll, sondern als Fortsetzung unserer kleinen Diskussion. Mir ist bewusst, dass der Vorsitzende und seine

Bitte ein Lob für den Staatsanwalt

Wie oft habe ich Staatsanwälten schon insgeheim vorgeworfen, sie ließen es an gebotener Objektivität fehlen und machten aus einem Strafverfahren einen Wettkampf, den es um jeden Preis zu gewinnen gelte? Was die psychologische Seite angeht, ist diese Betrachtung ganz schön unfair – denn ich bin kein bisschen besser. Und so freute ich mich dieser Tage bei passendem Wetter  königlich, zwei meiner Mandanten in der JVA aufzusuchen, um ihnen die frohe Botschaft zu überbringen: Yeah! Sieg auf ganzer Linie. In dem einen Fall war mein deutlich vorbestrafter Mandant wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das war soweit auch in Ordnung. Nicht in Ordnung war die zusätzliche Anordnung der Sicherungsverwahrung. Um es vorweg zu nehmen: Ich kenne und schätze viele psychiatrische Sachverständige. In diesem Fall aber stützte die Kammer des betreffenden Landgerichts sich auf das Gutachten eines Kotzbrocken von psychiatrischen Sachverständigen. Einschub: Für einen Moment habe ich überlegt, ob “Kotzbrocken” nicht doch zu hart klingt? In Gedanken schweife ich zurück zur damaligen Hauptverhandlung. Ich sehe den Sachverständigen wieder vor meinem geistigen Auge. Wohlheischend, anbiedernd und schleimig bemüht er sich mit jedem Wort und jeder Geste, dem Gericht zu gefallen. Sympathie heuschelnd hängt er an den Lippen des Vorsitzenden, quittiert jeden noch so bescheidenen Scherz mit einem begeisterten Nicken und versenkt dabei den Angeklagten erbarmungslos und ohne jede Empathie auf den Grund des juristischen Marianengrabens *. Sein Lebensmotto steht ihm unter seiner Schmalzlocke auf der Stirn geschrieben: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing. Nein, es bleibt beim “Kotzbrocken”! Meinen zwingenden Befangenheitsantrag gegen den KB ** lehnte das Gericht ab. Also legte ich gegen das Urteil Revision zum BGH ein und gewann. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer zurückverwiesen. Ein neubestellter Sachverständiger zerpflückte – oder noch besser, zerfetzte –  genussvoll (für mich) das Gutachten seines Vorgängers und schickte ihn damit auf den Grund des psychiatrischen Tongagrabens *** im südwestlichen Pazifik, wo ihn bestimmt einiger seiner Kollegen bereits schadenfroh erwarteten. Und sportlich legte nun die Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung der Sicherungsverwahrung wiederum Revision ein. Heute endlich wurde mir die gut begründete Siegerurkunde des BGH zugestellt, mit der die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen wurde. Im dem zweiten Fall war mein Mandant wegen versuchten Totschlags angeklagt. Er hatte einen unliebsamen Nachbarn in einem Wutanfall mit 33 zum Teil lebensgefährlichen Messerstichen niedergestreckt. Ein Stich drang genau über dem Augapfel des Opfers durch das Augenlied ins Gehirn. Wie durch ein Wunder wurde das Auge dabei nur unwesentlich verletzt. Ein durchstochener Riechnerv, der sich wie ein Stopfen vor das Loch in der Gehirnhaut gelegt hatte, verhinderte das Ausfließen von Gehirnflüssigkeit und rettete dem Opfer letztlich das Leben. Wofür Riechnerven nicht alles gut sind. In der damaligen Hauptverhandlung gelang es mir zwar einen Rücktritt vom Versuch der Tötung durchzusetzen, sodass der Angeklagte “nur” wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde. Nicht akzeptieren konnte ich allerdings die im Urteil bestimmte Einweisung in die Psychiatrie nach § 63 StGB, zumal das Gericht den Vorwegvollzug von 3 Jahren Gefängnis angeordnet hatte. Die von mir eingelegte Revision hiergegen hatte Erfolg. Ja, heute ist ein guter Tag für die Strafverteidigung. Ich geb´s zu: Ich fühle mich wie ein erfolgreicher Wettkämpfer, und wie ein solcher wurde ich von meinen beiden strahlenden Mandanten mit Knuffen und Schulterklopfen empfangen. Jeder Mensch braucht hin und wieder ein Erfolgserlebnis. Fazit: Ich sollte mehr Verständnis für wetteifernde Staatsanwälte haben. Von wem werden die eigentlich bei Erfolg geknufft? Von ihren Vorgesetzten? * Marianengraben: Tiefseerinne im Pazifischen Ozean; 11.034 m tief. **KB : Kotzbrocken *** Tongagraben: 10.882 m tief; Der Tongagraben bildet einen Teil der tief eingeschnittenen Nahtstelle von Australischer Platte im Westen und Pazifikplatte im Osten. Die Pazifische Platte wandert mit einer Geschwindigkeit von 15 bis 24 cm pro Jahr westwärts unter die Australische Platte und bildet eine Subduktionszone. (Quelle: Wikipedia) Rechtsanwalt Gerd Meister, Mönchengladbach