Gestehen Sie, wir haben alles auf Film!

Wir sitzen im Besucherraum der JVA. Mal wieder so eine Beweislage, bei der ich denke, da hilft nur noch die Flucht nach vorne. Aber der heroinabhängige Mandant, der zwei kleine Diebstähle zugibt, bestreitet die entscheidende Anklage wegen räuberischen Diebstahls. “Nein”, sagt er, “ich habe die Verkäuferin bei der Flucht nicht geschlagen – und schon gar nicht, um im Besitz der Beute zu bleiben. Die hab ich nämlich bei der Rangelei mit ihr verloren. Sie war oben in meiner Jacke und ist noch im Laden rausgefallen. Ich wollte nicht in den Knast und da bin ich abgehauen!” “Nach der Ermittlungsakte sieht das anders aus”, erwidere ich.  “Sowohl die Verkäuferin als auch eine Kundin behaupten, du hättest die Verkäuferin bewusst und fest in die Rippen geschlagen und dann mit der Faust ausgeholt, um ihr ins Gesicht zu schlagen. Das Ganze ist auch noch von der Überwachungskamera festgehalten worden. In dem Auswertungsbericht der Polizei steht, dass die Zeugenaussagen durch die Videoaufnahme eindeutig belegt sei.” Der Angeklagte kratzt sich am Kopf. “Das kann nicht stimmen! Ich stand allerdings so unter Entzug, dass ich mir heute auch nicht mehr ganz sicher bin, wie das damals abgelaufen ist.” Bei der Sachlage kann ich dem Angeklagten keine Hoffnungen auf Bewährung oder gar Haftverschonung im Hauptverhandlungstermin machen. Zu dick ist sein Vorstrafenregister. Ihm bleibt erfahrungsgemäß nur der Weg über den § 35 BtMG – Therapie statt Knast. Aber bis dahin wird es wohl noch einige Monate dauern. In der Hauptverhandlung gebe ich für den Mandanten eine Erklärung ab. Er räumt die beiden Diebstähle ein und kann sich nicht mehr an die Sache mit der Verkäuferin erinnern, weil er zum damaligen Zeitpunkt unter starkem Entzug stand und zudem Benzodiazepam in rauen Mengen geschluckt hatte. Sollte er der Verkäufern weh getan haben, so tut ihm das ausgesprochen leid. Er wisse heute nur noch, dass er aus Angst vor seiner Verhaftung weggelaufen sei. An die Diebesbeute – ein paar Kosmetika – habe er bei seiner Flucht überhaupt nicht gedacht. Die Richterin fragt mich, ob ich die Akte gelesen hätte. “Klar” sag ich, “aber ich kann nur wiedergeben, was mir mein Mandant erzählt hat und wenn wir schon ein wasserdichtes Beweismittel in Form eines Videomitschnitts haben, warum schauen wir es uns nicht einfach mal an?” Gesagt getan. Zur großen Überraschung aller, sieht man auf dem Video ganz deutlich, wie sich der Angeklagte aus der “Umarmung der Verkäuferin” herausdreht, alle möglichen Kosmetika hierbei zu Boden fallen und der Angeklagte aus dem Bild rennt. Nach dem dritten Anschauen in Zeitlupe ist selbst die Staatsanwältin für einen kurzen Moment verunsichert. Ich denke laut: “Tja, wie gut, dass wir mal ein vernünftiges Beweismittel zur Verfügung haben. Ohne Gewalt und ohne Beutesicherungsabsicht – kein räuberischer Diebstahl. Von mir aus können wir die Beweisaufnahme schließen.” So sehen es auch die Vorsitzende und die Schöffen. Nur die Vertreterin der objektivsten Behörde der Welt, will selbst bei dieser Sachlage ihre Anklage mit allen Mitteln durchsetzen, obwohl sie genau weiß, dass sie sich dabei eine blutige Nase holen wird. Ich habe das noch nie verstanden. Warum in drei Teufels Namen sind (manche) Staatsanwälte oft so unflexibel wie ein Öltanker beim Bremsvorgang? Ist das vielleicht eine Einstellungsvoraussetzung für den Beruf des Staatsanwalts? (Natürlich quatsch und polemisch!) In meinem Plädoyer verlange ich die Aufhebung des auf Wiederholungsgefahr gestützten Haftbefehls – ohne recht daran zu glauben. Schließlich ist die Vorsitzende dafür bekannt, dass sie Junkies in deren eigenem Interesse zur Therapie aus dem Knast heraus “verhelfen” will. Wie sich bei der Urteilsverkündung zeigt, ist die Vorsitzende allerdings auch zurecht dafür bekannt, juristisch saubere Urteile und Beschlüsse zu fassen. Der Angeklagte wird wegen 3-fachen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 8  Monaten verurteilt und der Haftbefehl wird aufgehoben – streng nach dem Gesetz: Nach § 112 a I Nr.2 StPO kann ein auf Wiederholungsgefahr gestützter Haftbefehl in den Fällen des Nr. 2 nur Bestand haben, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist. Selbstverständlich werde ich gegen das Urteil Berufung einlegen – nicht weil ich mit dem Ergebnis unzufrieden bin oder weil ich das Gericht ärgern will – nein, um dem Angeklagten mehr Zeit zu verschaffen, sich um seine stationäre Therapie zu kümmern. Im Hinausgehen denke ich an einen meiner alten Fälle zurück, bei dem es ebenfalls angeblich objektive, unwiderlegliche Beweismittel gegen meinen damaligen Mandanten gegeben haben soll. Drei Polizeibeamte hatten als Zeugen in der Hauptverhandlung felsenfest behauptet, den Angeklagten mit einer Aludecke zur Umgehung von Kaufhaussicherungsanlagen und einem Rucksack voller gestohlener Kleidungsstücke mit noch angetackerten Preisschildern erwischt zu haben. Ich weiß noch wie rot der Richter damals anlief, als ich den Beweisantrag stellte, die Beweisstücke aus der Asservatenkammer zu holen und wie blass er wurde, als die Asservate aus einem Aufbewahrungssack auf seinen Richtertisch gekippt wurden. Bei der angeblichen Aludecke handelte es sich um eine alte Baby-Wolldecke und an den angeblich gestohlenen Kleidungsstücken befand sich kein einziges Preisschild. Bei jedem anderen Zeugen, hätte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage eingeleitet; für die Polizeibeamten gab es damals vom Sitzungsvertreter der StA nur ein verwundertes Kopfschütteln. Ja, so funktioniert Gerechtigkeit manchmal. Rechtsanwalt Gerd Meister, Mönchengladbach

Tierschutz – Das Schwein

Anlässlich unseres wöchentlichen Männerabends erzähle ich meinem Freund, dem Biologen Thomas Belau, dass ich heute auf dem Weg zum Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer an einem Schweinetransporter vorbeigefahren bin und mich ein Schwein freundlich durch die LKW-Planke angeschaut hat. Ich schaute freundlich zurück und hatte ein Schuldgefühl im Bauch, weil ich mehr wusste als das Schwein.  Eine Gedanke durchzuckte mich: Soll ich Vegetarier werden und die teuren Kochbücher  mit den vielen leckeren Fleischgerichten wegwerfen? Thomas schüttelt den Kopf: “Ich habe kein Mitleid mit Schweinen, ausgenommen den armen! Schweine sind selbst Allesfresser. Sie fressen z.B. arme Mäuse. Im Übrigen bekommen Vegetarier auf Dauer geistige Mangelerscheinungen und noch mehr davon -mein lieber Gerd – kannst du nun wirklich nicht gebrauchen (Haha!).” “Naja”, antworte ich, “ ein bisschen weniger tierisches Fett könnte dir jedenfalls nicht schaden, und deine Fleischesserei hat dich ebenfalls nicht vor geistigen Mangelerscheinungen geschützt. Vielleicht solltest du Vegetarier werden und zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen?” “Ach”, kontert er. “Fliegen sind dir also scheißegal! Ziemlich inkonsequent für einen Tierliebhaber!” “Ich finde, wir sollten dennoch Mitleid mit unseren Artgenossen haben!” beharre ich. “Das sind keine Artgenossen!”,  belehrt mich Thomas. “Warum”, frage ich als Nichtbiologe. Thomas kehrt den Fachmann raus und erklärt mir, was Arten sind. Ich formuliere neu: “Dann sind es eben Lebensgenossen. Was ändert die Begrifflichkeit an meinem Schuldgefühl?” Belau grinst : “Hast du auch Mitleid mit unseren pflanzlichen Lebensgenossen? Mitleid ist kein biologisches Prinzip.” Mir kommen fleischfressende Pflanzen in den Sinn, und ich versuche Zeit zu gewinnen: “Noch ein Bier, lieber Thomas?” “Hopfen lebt! Her damit! Aber von mir aus, pflege dein Schuldgefühl. Jetzt haben wir soviel von deinem Schwein geredet, dass ich Hunger bekommen habe. Lass uns zu Mc´Fleisch fahren.” Mmmh, ich schätze diese sensible und pragmatische Art meines Freundes, und irgendwie kommt heute keine seriöse Diskussion mehr zustande. Um irgendwohin zu fahren, sind wir allerdings mittlerweile beide zu betrunken. In dem Bemühen, nicht klein beizugeben, lenke ich ebenfalls ein: “Ich würde jedenfalls einen Vegetarier-Cheeseburger – ohne tierischen Käse nehmen. So wie auf den Tiefkühlpizzen!” “Lecker Pizza! Gute Idee! Hast du noch welche im Tiefkühlfach?” “Klar! Salami oder Schinken?” Rechtsanwalt Gerd Meister, Mönchengladbach

Bitte ein Lob für den Staatsanwalt

Wie oft habe ich Staatsanwälten schon insgeheim vorgeworfen, sie ließen es an gebotener Objektivität fehlen und machten aus einem Strafverfahren einen Wettkampf, den es um jeden Preis zu gewinnen gelte? Was die psychologische Seite angeht, ist diese Betrachtung ganz schön unfair – denn ich bin kein bisschen besser. Und so freute ich mich dieser Tage bei passendem Wetter  königlich, zwei meiner Mandanten in der JVA aufzusuchen, um ihnen die frohe Botschaft zu überbringen: Yeah! Sieg auf ganzer Linie. In dem einen Fall war mein deutlich vorbestrafter Mandant wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das war soweit auch in Ordnung. Nicht in Ordnung war die zusätzliche Anordnung der Sicherungsverwahrung. Um es vorweg zu nehmen: Ich kenne und schätze viele psychiatrische Sachverständige. In diesem Fall aber stützte die Kammer des betreffenden Landgerichts sich auf das Gutachten eines Kotzbrocken von psychiatrischen Sachverständigen. Einschub: Für einen Moment habe ich überlegt, ob “Kotzbrocken” nicht doch zu hart klingt? In Gedanken schweife ich zurück zur damaligen Hauptverhandlung. Ich sehe den Sachverständigen wieder vor meinem geistigen Auge. Wohlheischend, anbiedernd und schleimig bemüht er sich mit jedem Wort und jeder Geste, dem Gericht zu gefallen. Sympathie heuschelnd hängt er an den Lippen des Vorsitzenden, quittiert jeden noch so bescheidenen Scherz mit einem begeisterten Nicken und versenkt dabei den Angeklagten erbarmungslos und ohne jede Empathie auf den Grund des juristischen Marianengrabens *. Sein Lebensmotto steht ihm unter seiner Schmalzlocke auf der Stirn geschrieben: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing. Nein, es bleibt beim “Kotzbrocken”! Meinen zwingenden Befangenheitsantrag gegen den KB ** lehnte das Gericht ab. Also legte ich gegen das Urteil Revision zum BGH ein und gewann. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer zurückverwiesen. Ein neubestellter Sachverständiger zerpflückte – oder noch besser, zerfetzte –  genussvoll (für mich) das Gutachten seines Vorgängers und schickte ihn damit auf den Grund des psychiatrischen Tongagrabens *** im südwestlichen Pazifik, wo ihn bestimmt einiger seiner Kollegen bereits schadenfroh erwarteten. Und sportlich legte nun die Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung der Sicherungsverwahrung wiederum Revision ein. Heute endlich wurde mir die gut begründete Siegerurkunde des BGH zugestellt, mit der die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen wurde. Im dem zweiten Fall war mein Mandant wegen versuchten Totschlags angeklagt. Er hatte einen unliebsamen Nachbarn in einem Wutanfall mit 33 zum Teil lebensgefährlichen Messerstichen niedergestreckt. Ein Stich drang genau über dem Augapfel des Opfers durch das Augenlied ins Gehirn. Wie durch ein Wunder wurde das Auge dabei nur unwesentlich verletzt. Ein durchstochener Riechnerv, der sich wie ein Stopfen vor das Loch in der Gehirnhaut gelegt hatte, verhinderte das Ausfließen von Gehirnflüssigkeit und rettete dem Opfer letztlich das Leben. Wofür Riechnerven nicht alles gut sind. In der damaligen Hauptverhandlung gelang es mir zwar einen Rücktritt vom Versuch der Tötung durchzusetzen, sodass der Angeklagte “nur” wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde. Nicht akzeptieren konnte ich allerdings die im Urteil bestimmte Einweisung in die Psychiatrie nach § 63 StGB, zumal das Gericht den Vorwegvollzug von 3 Jahren Gefängnis angeordnet hatte. Die von mir eingelegte Revision hiergegen hatte Erfolg. Ja, heute ist ein guter Tag für die Strafverteidigung. Ich geb´s zu: Ich fühle mich wie ein erfolgreicher Wettkämpfer, und wie ein solcher wurde ich von meinen beiden strahlenden Mandanten mit Knuffen und Schulterklopfen empfangen. Jeder Mensch braucht hin und wieder ein Erfolgserlebnis. Fazit: Ich sollte mehr Verständnis für wetteifernde Staatsanwälte haben. Von wem werden die eigentlich bei Erfolg geknufft? Von ihren Vorgesetzten? * Marianengraben: Tiefseerinne im Pazifischen Ozean; 11.034 m tief. **KB : Kotzbrocken *** Tongagraben: 10.882 m tief; Der Tongagraben bildet einen Teil der tief eingeschnittenen Nahtstelle von Australischer Platte im Westen und Pazifikplatte im Osten. Die Pazifische Platte wandert mit einer Geschwindigkeit von 15 bis 24 cm pro Jahr westwärts unter die Australische Platte und bildet eine Subduktionszone. (Quelle: Wikipedia) Rechtsanwalt Gerd Meister, Mönchengladbach

Ein Besuch in der JVA – eine kleine Geschichte zum Knastalltag

Atti ist ein kleiner Türke, der mir ungefähr bis zur Brustwarze reicht. Er hat ein freundliches Wesen, kann sich gut ausdrücken und ist kein bisschen anstrengend – irgendwie ein angenehmer Typ. Und dennoch sitzt er wegen versuchten Totschlags in Untersuchungshaft. Bis vor sechs Monaten lebte er mit seiner Frau und seiner 9jährigen Tochter in einem Mietshaus, in dem es mit einem neu hinzugezogenen rechtsradikalen Schlägertypen als Mitmieter erhebliche Probleme gab. Dieser neue Mitmieter hatte gegenüber den anderen Mietern im Vorfeld bereits angekündigt, dass er das „Türkenpack“ aus dem Haus haben wolle und führte sich seither dementsprechend auf. Atti und seine Frau – aber auch die kleine Tochter – wurden bei jeder Gelegenheit provoziert und als Ausländer diskriminiert. Die kleine Tochter hatte nach einigen Wochen so große Angst vor dem neuen Mieter, dass sie sich nicht mehr traute, alleine auf dem Hof zu spielen, da der „gute Deutsche“ jede Gelegenheit nutzte, das Kind anzuschreien und sinnwidrige Verbote auszusprechen. Als Atti am Tage seiner Verhaftung mit der kleinen Tochter von einer Fahrradtour zurückkehrte, begegnete er vor dem Haus diesem „Unsympathling“, der sinngemäß geäußert haben soll, „da ist ja wieder das dreckige Pack“. Atti stieg von seinem Rad und verbat sich diese Beleidigungen. Der Unsympathling ging auf Atti zu und sagte: „Was willst Du stinkender Zwerg denn?“ Atti warf dem Unsympathling sein Fahrrad vor die Füße, der daraufhin über das Fahrrad sprang, um Atti eine mit der Faust zu verpassen. In diesem Moment brannte bei dem kleinen Mann eine Sicherung durch, er zog sein Taschenmesser, das er bei Fahrradtouren immer mit sich führte, und stach blindlings auf den ihm deutlich überlegenen Unsympathling ein. Ein Gutachter hat ihm mittlerweile attestiert, dass er zum Zeitpunkt seiner Tat aufgrund eines Affektstaues vermindert schuldfähig war. Irgendwann ließ Atti von seinem Opfer ab und übergab freiwillig das Messer an seine inzwischen hinzugelaufene Frau. Er kann sich heute selbst nicht mehr erklären, wie er so ausrasten konnte und bedauert seine Tat außerordentlich. „Kein Mensch hat so etwas verdient – noch nicht einmal dieser grobe Klotz – ich kann mir meine Tat selbst nicht verzeihen!“ sagt er. Nach anfänglichen großen Schwierigkeiten hat er sich mittlerweile in der JVA – so gut es geht – eingelebt. Da auch die JVA Beamten schnell gemerkt haben, dass Atti ein umgänglicher und zuverlässiger Typ ist, hat er es mittlerweile zu einem der sehr begehrten Hausarbeiterjobs gebracht. Er muss morgens um 6 Uhr aufstehen und verlässt um 6:30 Uhr seine Zelle, um den anderen Mitgefangenen im Trakt C und D das Frühstück zu bringen. Es gibt regelmäßig Tee, Weißbrot, Graubrot und Butter – ganz selten auch einmal Marmelade oder Käse. Um 7:30 Uhr ist er mit der Essensausgabe fertig. Dann folgt die Materialausgabe. Die Gefangenen stellen ihre leeren Scheuermittel und Spülmittelflaschen vor die Zelle und Atti füllt sie aus einem 10-Liter-Kanister auf. Danach werden montags, mittwochs und freitags Putzeimer, Schrubber, Putzlappen und weiteres Putzzubehör an diejenigen Insassen verteilt, die an dem jeweiligen Morgen entsprechenden Bedarf zur Säuberung ihrer Zelle angemeldet haben. Danach werden die Zellengänge gefegt und gewischt, was ungefähr 1 ½ Stunden in Anspruch nimmt. Um 11 Uhr sind die morgendlichen Arbeiten erledigt. Dann erfolgt die Mittagessenausgabe. Heute gab es z.B. grüne Bandnudeln, Thunfischsauce, Joghurt und einen Liter Milch. Atti sagt, das Essen in der JVA sei gut und es gebe Insassen, die nur wegen des Essens unbedingt in dieser JVA bleiben wollten. Ab 13 Uhr muss er dann zurück in seine Zelle, wo er selber sein Mittagessen zu sich nimmt. Um 13:45 Uhr wird die Zellentür wieder geöffnet und Atti fegt weiter die Gänge und Treppen der Anstalt bis er dann gegen 17 Uhr mit der Abendessenausgabe beginnt. Montags, dienstags, mittwochs und freitags hat er dann meistens nachmittags die Möglichkeit jeweils eine Stunde im Fitnessraum mit den üblichen „Foltergeräten“ Sport zu treiben und danach die Möglichkeit zu duschen. Samstags beginnen die beschriebenen Routinearbeiten dann jeweils eine Stunde später. Bereits um 14:30 Uhr gibt es dann Abendessen und auch die Hausarbeiter müssen auf ihre Zelle. Als Hausarbeiter genießt er den Luxus einer Einzelzelle. Atti beschreibt die JVA Beamten grundweg als freundlich und korrekt. Er habe noch nie mit ihnen Probleme gehabt – auch nicht wegen seiner türkischen Herkunft. Er freut sich schon jetzt auf den nächsten Besuch seiner Frau und seiner Tochter, die dreimal im Monat für 45 Minuten zu Besuch kommen. Rechtsanwalt Gerd Meister, Mönchengladbach