LG Berlin I: Keine Brandstiftung durch Influencer an Silvester
LG Berlin I, Urteil v. 09.04.2025 – 538 KLs 2/25 Der Influencer A. Younes hat an Silvester eine Rakete in eine Berliner Wohnung geschossen. Die Bewohner des Hauses, die sich nicht in dem Zimmer aufhielten, haben die brennenden Überreste aus dem Fenster geworfen und so möglicherweise eine Ausbreitung des Feuers verhindert. Das LG Berlin I verurteilte den Influencer wegen Sachbeschädigung gem. § 303 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und setzte die Strafe Bewährung aus. Vom Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung gem. §§ 306a I Nr. 1, 22, 23 I StGB sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung gem. §§ 224, 22, 23 I StGB sprach das Gericht den Angeklagten mangels Nachweises eines entsprechenden Vorsatzes frei. Zugleich wurde der Haftbefehl – der Influencer wurde am 04.01.2025 am Flughafen BER festgenommen – aufgehoben. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
OLG Hamm: Blitzer umschubsen strafbar
OLG Hamm, Urt. – 4 ORs 25/25 OLG Am Karfreitag 2023 trat ein Mann gegen eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage, wodurch diese umkippte und für etwa eine Stunde außer Betrieb war. Zwar wurden weder Kamera noch Messgerät beschädigt, dennoch konnte die Anlage während dieses Zeitraums keine Verkehrssünder mehr erfassen. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage – mit Erfolg. Bereits die Vorinstanzen verurteilten den Mann wegen Störung öffentlicher Betriebe gemäß § 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB. Im Revisionsverfahren vor dem OLG Hamm stand eine zentrale Frage im Fokus: Reicht das vorübergehende Umtreten eines Blitzers aus, um ihn als „unbrauchbar“ im Sinne der Vorschrift einzustufen – selbst wenn keine dauerhafte Beschädigung vorliegt? Das OLG bejahte dies. Nach § 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB macht sich strafbar, wer den Betrieb einer dem Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dienenden Anlage dadurch stört oder verhindert, dass er eine für den Betrieb wesentliche Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht. Das Urteil zeigt: Auch eine kurzfristige Funktionsbeeinträchtigung kann strafrechtlich relevant sein – selbst ohne bleibenden Schaden. Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
EuGH: Glaskasten für Angeklagte
EuGH, Urteil v. 03.04.2025 – 52302/19 Das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren aus Art. 6 EMRK sei nach dem jüngsten Urteil des EuGH dadurch, dass er während des Prozesses in einem Glaskasten sitzen muss, nicht verletzt. Es sei keine Menschenrechtsverletzung feststellbar, da der Einsatz nicht unverhältnismäßig sei. Berücksichtigung müssen aber alle Umstände des Einzelfalls finden – in dem zugrundeliegenden Fall z. B. die akute Gewaltbereitschaft des Angeklagten. Zudem müsse die Kabine jederzeit eine angemessene Bewegungsfreiheit sowie eine ausreichende Kommunikationsmöglichkeit mit dem Verteidiger zulassen. Problematisch ist in diesen Fällen mit Blick auf die deutsche Strafgerichtsbarkeit, dass sitzungspolizeiliche Maßnahmen (hier: die Verbringung in einen Glaskasten) grundsätzlich nicht anfechtbar sind. Sie werden vielfach als Maßnahmen der Verhandlungsleitung umgedeutet, um ein Rechtsmittel in Form der Beschwerde zu eröffnen. Das hat dann jedoch zur Folge, dass die Maßnahme noch in der laufenden Sitzung beanstandet werden muss, da ein Verstoß ansonsten präkludiert und damit nicht mehr reversibel ist. Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Wie unterscheiden sich EncroChat, SkyECC und ANOM?
Kategorie EncroChat SkyECC ANOM Entwickler/Betreiber Private Anbieter Private Anbieter Internationale Strafverfolgungsbehörden (FBI, Australien, andere Länder) Primäre Zielgruppe „Kriminelle“ aus verschiedenen Bereichen „Kriminelle“ aus dem Drogenhandel und anderen illegalen Aktivitäten „Kriminelle“, insbesondere im Drogenhandel und der Geldwäsche Verschlüsselung Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Funktionsweise Modifizierte Android-Smartphones mit selbstzerstörenden Nachrichten und Gerätelöschung Verschlüsselte Kommunikation, selbstzerstörende Nachrichten Verschlüsselte Kommunikation, speziell angefertigte Geräte für Kriminelle Zerschlagung durch Strafverfolgung 2020 durch Europol 2021 durch europäische Behörden (Belgien, Niederlande) 2021 durch FBI, australische Behörden und internationale Zusammenarbeit Juristische Implikationen Debatte über Zulässigkeit der Beweismittel, vor allem in Deutschland vgl. BGH nun abschließend zum Cannabishandel Ähnliche juristische Fragestellungen wie bei EncroChat Wurde vor Gericht akzeptiert, da die Behörden das Netzwerk aktiv kontrollierten Herkunft des Netzwerks Private Entwickler, später von den Behörden infiltriert Private Entwickler, später von den Behörden infiltriert Von Strafverfolgungsbehörden selbst entwickelt und unter Kontrolle gehalten Weltweite Bedeutung Europäische Ermittlungen führten zu zahlreichen Festnahmen und Prozessen Große europäische Ermittlungserfolge, zahlreiche Festnahmen Weltweit, mehrere tausend Verhaftungen und internationale Ermittlungen Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Was ist ANOM?
ANOM war ein speziell entwickeltes, verschlüsseltes Kommunikationsnetzwerk, das von Strafverfolgungsbehörden erfolgreich infiltriert wurde. Es wurde ursprünglich von Kriminellen genutzt, um illegale Geschäfte abzusprechen, bevor es 2021 zu einer der größten internationalen Operationen gegen die organisierte Kriminalität führte. ANOM stellt einen einzigartigen Fall in der digitalen Strafverfolgung dar, da es von den Behörden selbst als „Undercover“-Plattform betrieben wurde, um die Kommunikation von Verbrechern zu überwachen. Die Entstehung von ANOM ANOM wurde von internationalen Strafverfolgern als Teil einer verdeckten Operation geschaffen. Es handelte sich um ein verschlüsseltes Messaging-System, das in speziell angefertigten Smartphones installiert war, die den Kriminellen als besonders sicher galten. Die Geräte hatten keinerlei anderen Funktionen als die Kommunikation über ANOM und boten ein hohes Maß an Verschlüsselung, was sie zu einem attraktiven Mittel für organisierte Verbrecher machte, ihre illegalen Aktivitäten zu koordinieren. Das Besondere an ANOM war, dass die Kommunikation der Nutzer nicht nur abhörsicher war, sondern die Betreiber des Systems – in diesem Fall die Strafverfolgungsbehörden – von Anfang an Zugriff auf alle Nachrichten hatten. Die Zerschlagung durch die Strafverfolgungsbehörden Im Jahr 2021 gelang es den Behörden, ANOM in einer internationalen Zusammenarbeit zu infiltrieren und die Kommunikation von Kriminellen weltweit zu überwachen. Die Plattform wurde gezielt unter die Kontrolle von Ermittlern gestellt, wobei diese die Nachrichten in Echtzeit mitlesen konnten. Die Operation, die als „Trojan Shield“ bekannt wurde, führte zu spektakulären Durchbrüchen in der Bekämpfung des Drogenhandels, der Geldwäsche und anderer krimineller Aktivitäten. Mehrere tausend Verhaftungen wurden durchgeführt, und der Fall wurde als einer der größten Erfolge im internationalen Kampf gegen die organisierte Kriminalität gefeiert. Juristische Implikationen und Beweisverwertung Die Frage, ob die durch ANOM gewonnenen Beweismittel rechtlich verwendet werden dürfen, ist ebenfalls ein umstrittenes Thema. In vielen Ländern, insbesondere in den USA, wurde die Zulässigkeit dieser Daten vor Gericht bejaht, da die Ermittler den Zugriff auf das Netzwerk aktiv steuerten und alle Nachrichten überwachten. In anderen Ländern gab es jedoch Bedenken, ob der verdeckte Einsatz von ANOM im Einklang mit den Rechtsvorschriften zur Datensicherheit und Privatsphäre stand. Das Vertrauen in den rechtlichen Rahmen zur Nutzung von durch verdeckte Operationen gewonnenen Beweisen bleibt ein zentrales Thema. Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Was ist SkyECC?
SkyECC war ein hochsicheres Kommunikationsnetzwerk, das ähnlich wie EncroChat für den Austausch verschlüsselter Nachrichten genutzt wurde. Speziell entwickelt, um Abhörsicherheit zu gewährleisten, wurde es von Kriminellen für illegale Aktivitäten verwendet. 2021 geriet das Netzwerk jedoch in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden, als Ermittler es infiltrierten und Millionen von Nachrichten auswerteten, was zu zahlreichen Verhaftungen und Ermittlungsverfahren führte. Die Entstehung von SkyECC SkyECC war ein Nachfolger von EncroChat und bot seinen Nutzern ebenfalls abhörsichere Kommunikationskanäle. Nutzer erhielten spezielle Smartphones mit einem verschlüsselten Messenger, der das Versenden von Nachrichten mit hoher Sicherheit ermöglichte. Zudem gab es Funktionen wie das automatische Löschen von Nachrichten nach dem Versand. SkyECC positionierte sich als besonders sicheres System für Menschen aus dem organisierten Verbrechen, die ihre Kommunikation vor den Behörden schützen wollten. Die Zerschlagung durch die Strafverfolgungsbehörden 2021 gelang es den belgischen und niederländischen Strafverfolgungsbehörden, SkyECC zu infiltrieren. Sie spionierten über mehrere Monate hinweg die Kommunikation von Kriminellen aus, was zu einer Vielzahl von Ermittlungen und Festnahmen führte. Die Operation erwies sich als ein weiterer Meilenstein in der Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Europa und zeigte die Verwundbarkeit selbst der sichersten Kommunikationskanäle. Juristische Implikationen und Beweisverwertung Die rechtliche Frage, ob die aus SkyECC gewonnenen Daten in den Ermittlungen verwendet werden dürfen, ist umstritten. In Deutschland gibt es Bedenken hinsichtlich der Verwertung der Daten, da der Einsatz der Infiltration und Überwachung möglicherweise gegen das Fernmeldegeheimnis und andere rechtsstaatliche Prinzipien verstößt. Dennoch haben die gewonnenen Informationen in vielen Ländern zu erfolgreichen Strafverfahren geführt. Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Was ist EncroChat?
EncroChat war lange Zeit ein hochsicheres Kommunikationsnetzwerk, das vorrangig von Kriminellen genutzt wurde, um verschlüsselte Nachrichten auszutauschen. Entwickelt als abhörsicheres System, geriet es 2020 in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden, als europäische Ermittler es erfolgreich infiltrierten und Millionen geheimer Nachrichten auswerteten. Dies führte zu zahlreichen Verhaftungen und spektakulären Prozessen. Die Entstehung von EncroChat EncroChat wurde als hochsicheres Kommunikationsmittel konzipiert. Die speziell modifizierten Android-Smartphones, ausgestattet mit verschlüsselten Messenger-Diensten, boten selbstzerstörende Nachrichten und die Möglichkeit, im Notfall das gesamte Gerät zu löschen. Die Anbieter vermarkteten das System mit dem Versprechen absoluter Sicherheit – ein Aspekt, der besonders für Personen aus dem organisierten Verbrechen attraktiv war. Die Zerschlagung durch Europol Im Jahr 2020 gelang es französischen und niederländischen Ermittlern, mithilfe von Europol Zugriff auf EncroChat-Server zu erhalten. Die Behörden spielten eine spezielle Malware auf die Geräte, die es ermöglichte, Nachrichten in Echtzeit mitzulesen. Dies führte zu unzähligen Ermittlungserfolgen: Drogennetzwerke, Waffenhandel und sogar Mordaufträge wurden aufgedeckt. Die Operation war eine der größten Aktionen gegen die organisierte Kriminalität in Europa. Juristische Implikationen und umstrittene Beweisverwertung Die rechtliche Aufarbeitung der EncroChat-Ermittlungen wirft zahlreiche Fragen auf. In Deutschland ist insbesondere umstritten, ob die gewonnenen Daten als Beweismittel zulässig sind. Kritiker argumentieren, dass die Methoden der Behörden gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen, insbesondere gegen das Fernmeldegeheimnis und den Grundsatz eines fairen Verfahrens. Gerichte in verschiedenen Ländern haben unterschiedlich entschieden: Während in Großbritannien die Beweise weitgehend zugelassen wurden, zeigen sich deutsche Gerichte teils skeptisch. Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
BGH: Mord durch illegales Autorennen
BGH, Beschluss v. 26.03.2025 – 4 StR 487/24 Das LG Hannover hat im ersten Rechtszug die Angeklagte zu sechs und den Mitangeklagten zu vier Jahren Haft verurteilt. Dem Urteil lag ein illegales Autorennen zugrunde, bei dem die Angeklagte auf der Gegenfahrbahn ins Schleudern geriet, als sie sich mit dem Mitangeklagten messen wollte, und bei einem Tempo von ca. 180 km/h mit einem entgegenstehenden PKW kollidierte, wodurch die zwei sich auf dem Rücksitz befindlichen Kinder starben. Die StA hat Revision hinsichtlich der Verurteilung der Angeklagten wegen unerlaubten Kraftfahrzeugrennens eingelegt. Der Mitangeklagten wiederum legte ebenfalls Revision ein. Der BGH hob das Urteil weitestgehend auf und verwies die Sache zurück an eine andere Kammer des LG Hannover. Dieses bewertete den Sachverhalt nunmehr als Mord in Tateinheit mit versuchtem Mord. Es sah die Mordmerkmale der Heimtücke, der gemeingefährlichen Mittel sowie der niedrigen Beweggründe als erfüllt an. Die Angeklagte wurde in dem Zuge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Bei dem Mitangeklagten blieb es bei der Verurteilung zu einer vierjährigen Haftstrafe, da nur er – und nicht die StA – Revision eingelegt hatte und damit das Verschlechterungsverbot des § 358 II 1 StPO greift. Dieses Urteil wurde mit dem vorbezeichneten Beschluss nun bestätigt. Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
BGH: Verwertbarkeit von EncroChat-Daten bei Cannabishandel
BGH, Urteil v. 30.01.2025 – 5 StR 528/24 Sachverhalt: Der BGH hat ein Urteil des LG Berlin I aufgehoben, soweit der Angeklagte freigesprochen wurde. Der Freispruch betraf Anklagevorwürfe, nach denen der Angeklagte mit Cannabis in nicht geringen Mengen Handel getrieben haben soll. Dabei benutzte er sog. EncroChat-Handys; die Anklage wurde auf die entsprechenden Handydaten gestützt. Der Freispruch erfolgt aus Sicht des LG unter dem Gesichtspunkt der Unverwertbarkeit der EncroChat-Daten, der BGH widersprach dem Urteil. Rechtsauffassung des BGH: Die vorgeworfenen Taten waren im Tatzeitpunkt nach § 29a I Nr. 2 BtMG als Verbrechen strafbar. Nach dem Inkrafttreten des KCanG stellen die Taten wiederum nur ein Vergehen nach § 34 I, III KCanG dar. Eine sog. Online-Durchsuchung gem. § 100b StPO, wonach die EncroChat-Daten gewonnen wurden, ist – gestützt auf § 34 I, III KCanG, der nicht Teil des Katalogs des § 100b II StPO ist – nicht zulässig. Grundsätzlich ist deshalb gem. § 2 III StGB das mildere Recht zugunsten des Angeklagten anzuwenden. In Cannabisfällen sind die Daten deshalb grundsätzlich unverwertbar. Der BGH durchbrach mit seiner neusten Entscheidung jedoch diesen Grundsatz: Besonderheit in EncroChat-Fällen sei, dass die Daten von einem EU-Staat erhoben und dann den deutschen Behörden zur Verfügung gestellt wurden. Diese wiederum seien für die deutschen Behörden verwertbar, wenn sie nach der Richtlinie über die europäische Ermittlungsanordnung (RL EEA) rechtmäßig sind. Nach dem Rechtsprechungskomplex des EuGH zur EncroChat-Fällen (EuGH, Urteil v. 30.04.2024 – C-670/22) muss im Rahmen von Art. 6 I RL EEA geprüft werden, ob die Datenübermittlung in einem gleichgelagerten Fall nach deutschem Recht rechtmäßig gewesen wäre. Dabei ist dann jedoch die Rechtslage im Zeitpunkt der Datenanforderung – also (i. d. R. in diesen Altfällen) § 29a I Nr. 2 BtMG – zugrunde zu legen, wonach die Rechtmäßigkeit zu bejahen ist. Zuletzt ging der BGH auch davon aus, dass die aufgrund eines besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriffs durch die Online-Durchsuchung vorzunehmende Verhältnismäßigkeitsprüfung gem. § 100e VI StPO insb. keine verfassungsrechtlichen Bedenken hervorgebracht hat. Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Wann ist eine Durchsuchung verhältnismäßig?
Eine Durchsuchung muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Diese Prüfung erfolgt in vier Schritten: 1. Legitimer Zweck Die Durchsuchung erfolgt, sofern sie zu einem in den §§ 102, 103 StPO genannten Durchsuchungszweck (z. B. Auffinden von Beweismitteln oder Ergreifen des Beschuldigten) erfolgt, einem legitimen, also gesetzlich gedeckten Zweck. 2. Geeignetheit Die Durchsuchung ist geeignet, wenn es den legitimen Zweck, das Erreichen des Durchsuchungszwecks, zumindest fördert oder sogar zu dessen Erreichen (z. B. dem tatsächlichen Auffinden von Beweismitteln) führt. 3. Erforderlichkeit Die Durchsuchung ist erforderlich, wenn es kein milderes, aber gleichzeitig gleichwirksames Mittel zum Erreichen des Durchsuchungszwecks gibt. 4. Angemessenheit Die Intensität des Tatverdachts sowie die Schwere der vorgeworfenen Tat (Aufklärungsinteresse) muss einen Eingriff in die Rechte des Betroffenen, insbesondere sein verfassungsmäßig geschütztes Recht aus Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) rechtfertigen. Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter