LG Berlin I: Keine Brandstiftung durch Influencer an Silvester

LG Berlin I, Urteil v. 09.04.2025 – 538 KLs 2/25

Der Influencer A. Younes hat an Silvester eine Rakete in eine Berliner Wohnung geschossen. Die Bewohner des Hauses, die sich nicht in dem Zimmer aufhielten, haben die brennenden Überreste aus dem Fenster geworfen und so möglicherweise eine Ausbreitung des Feuers verhindert.

Das LG Berlin I verurteilte den Influencer wegen Sachbeschädigung gem. § 303 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und setzte die Strafe Bewährung aus. Vom Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung gem. §§ 306a I Nr. 1, 22, 23 I StGB sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung gem. §§ 224, 22, 23 I StGB sprach das Gericht den Angeklagten mangels Nachweises eines entsprechenden Vorsatzes frei. Zugleich wurde der Haftbefehl – der Influencer wurde am 04.01.2025 am Flughafen BER festgenommen – aufgehoben. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.

Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter

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