Ist die Durchsuchung meiner Person zulässig?

Die körperliche Durchsuchung ist nur beim Beschuldigten und dementsprechend nur bei einer Durchsuchung bei diesem zulässig, § 102 StPO. Die körperliche Durchsuchung umfasst Nicht zulässig sind Durchsuchungen im Körper. Hier gelten die erhöhten Anforderungen der §§ 81a ff. StPO. Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter