Ob bewusst oder unerwartet – schnell kann man in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen geraten. Doch wann gilt man eigentlich als Beschuldigter, Angeschuldigter oder Angeklagter? Hier erfahren Sie die Unterschiede und Ihre Rechte.
Beschuldigter: Der erste Schritt im Strafverfahren
Als Beschuldigter gelten Sie, sobald die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) ein Ermittlungsverfahren gegen Sie einleiten und Sie konkret verdächtigen, eine Straftat begangen zu haben. Bereits eine polizeiliche Vorladung oder eine Hausdurchsuchung kann darauf hinweisen, dass Sie als Beschuldigter geführt werden. In dieser Phase haben Sie das Recht zu schweigen und einen Anwalt zu konsultieren.
Angeschuldigter: Die Anklage rückt näher
Wenn die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren abschließt und genügend Beweise sieht, erhebt sie Anklage oder beantragt einen Strafbefehl. Mit der Zustellung der Anklageschrift durch das Gericht werden Sie zum Angeschuldigten. Das bedeutet, dass das Gericht nun prüft, ob das Verfahren eröffnet wird.
Angeklagter: Das Gerichtsverfahren beginnt
Sobald das Gericht die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet, werden Sie zum Angeklagten. Ab diesem Zeitpunkt findet das Verfahren vor Gericht statt, und es kommt zur mündlichen Verhandlung, in der über Schuld oder Unschuld entschieden wird.
Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter