Was wird in das Bundeszentralregister (BZR) eingetragen?

In das BZR werden gem. § 4 BZRG folgende strafrechtliche Verurteilungen eingetragen:

  1. Jegliche Verurteilungen, durch die auf Strafe erkannt wurde,
  2. angeordnete Maßregeln der Besserung und Sicherung
  3. Verwarnungen mit Strafvorbehalt nach § 59 StGB,
  4. Feststellungen der Schuld eines Jugendlichen / Heranwachsenden nach § 27 JGG.

Davon zu unterscheiden ist das Führungszeugnis (§§ 30 ff. BZRG). In dieses werden folgende strafrechtliche Verurteilungen gem. § 32 BZRG eingetragen:

  1. (Gesamt-)Geldstrafen ab 90 Tagessätzen,
  2. Freiheitsstrafen / Strafarrest von mehr als drei Monaten,
  3. Jugendstrafen von mehr als zwei Jahren.

Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter

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