Wie unterscheidet sich ein Strafantrag von der Strafanzeige?

Die Begriffe Strafantrag und Strafanzeige werden oft für dasselbe Instrument zur Äußerung des Strafverfolgungswillens gehalten, dies ist jedoch falsch:

MerkmalStrafanzeigeStrafantrag
DefinitionMitteilung einer Straftat an die StrafverfolgungsbehördenFormelle Erklärung, dass die Strafverfolgung einer bestimmten Tat gewünscht wird
ZweckBehörden auf eine mögliche Straftat hinweisenStrafverfolgung bei Antragsdelikten ermöglichen
Wer kann sie stellen?Jeder (auch Unbeteiligte)Nur der Geschädigte oder eine berechtigte Person (§ 77 StGB)
FristKeineDrei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter (§ 77b StGB)
Erforderlich für die Strafverfolgung?Nein, Ermittlungen können auch ohne Anzeige erfolgen (z. B. bei Offizialdelikten)Ja, bei Antragsdelikten zwingend notwendig (z. B. Beleidigung, Hausfriedensbruch)
Rücknahme möglich?NeinJa, aber nur bis zur rechtskräftigen Entscheidung (§ 77d StGB)

Beispiel zur Verdeutlichung

  • Strafanzeige: Ein Passant beobachtet einen Diebstahl und meldet dies der Polizei. Die Polizei ermittelt, auch wenn der Bestohlene keine Anzeige erstattet.
  • Strafantrag: Ein Geschädigter einer Beleidigung muss innerhalb von drei Monaten ausdrücklich erklären, dass er eine Strafverfolgung wünscht – sonst wird die Tat nicht verfolgt.

Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter

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