Wann werden Bundeszentralregistereinträge gelöscht?

Eintragungen über Verurteilungen werden gemäß § 45 Abs. 1, 2 BZRG ein Jahr nach Ablauf einer Tilgungsfrist aus dem BZR gelöscht, sofern es sich nicht um Sonderfälle, wie beispielsweise eine lebenslange Freiheitsstrafe im Sinne des Abs. 3 handelt.  Die Tilgungsfrist im Sinne des § 46 Abs. 1 BZRG bestimmt sich nach Art und Höhe der Verurteilung. In den folgenden, wichtigsten Fälle bestimmt sich die Tilgungsfrist wie folgt: Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Was wird in das Bundeszentralregister (BZR) eingetragen?

In das BZR werden gem. § 4 BZRG folgende strafrechtliche Verurteilungen eingetragen: Davon zu unterscheiden ist das Führungszeugnis (§§ 30 ff. BZRG). In dieses werden folgende strafrechtliche Verurteilungen gem. § 32 BZRG eingetragen: Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter