Wann liegt eine Durchsuchung zur Ergreifung vor?

Eine Durchsuchung kann durchgeführt werden, um einen Beschuldigten zu ergreifen. Ein solches Ergreifen des Beschuldigten ist dann möglich, wenn

  • er mittels eines Haftbefehls gesucht wird,
  • ein Unterbringungsbefehl oder Vorführungsbefehl vorliegt,
  • er vorläufig festgenommen werden kann,
  • es sich um einen entwichenen Strafgefangenen gemäß § 87 StVollzG handelt,
  • die Anordnung / Entnahme einer Blutprobe erforderlich ist und der Beschuldigte dies gemäß § 81a StPO zu dulden hat.

Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter

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