Ein Strafantrag ist die ausdrückliche Erklärung einer berechtigten Person, dass eine bestimmte Straftat strafrechtlich verfolgt werden soll. Er unterscheidet sich von der Strafanzeige, die lediglich auf eine Straftat hinweist, aber keinen Strafverfolgungswunsch enthält.
Der Strafantrag ist eine Voraussetzung für die Strafverfolgung von Antragsdelikten. Bei diesen Straftaten wird die Staatsanwaltschaft nur tätig, wenn das Opfer oder eine andere berechtigte Person innerhalb der Frist einen Antrag stellt. Ohne einen wirksamen Strafantrag wird das Verfahren in der Regel nicht eingeleitet oder eingestellt, außer es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.
Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter