Wie unterscheidet sich ein Strafantrag von der Strafanzeige?
Die Begriffe Strafantrag und Strafanzeige werden oft für dasselbe Instrument zur Äußerung des Strafverfolgungswillens gehalten, dies ist jedoch falsch: Merkmal Strafanzeige Strafantrag Definition Mitteilung einer Straftat an die Strafverfolgungsbehörden Formelle Erklärung, dass die Strafverfolgung einer bestimmten Tat gewünscht wird Zweck Behörden auf eine mögliche Straftat hinweisen Strafverfolgung bei Antragsdelikten ermöglichen Wer kann sie stellen? Jeder (auch Unbeteiligte) Nur der Geschädigte oder eine berechtigte Person (§ 77 StGB) Frist Keine Drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter (§ 77b StGB) Erforderlich für die Strafverfolgung? Nein, Ermittlungen können auch ohne Anzeige erfolgen (z. B. bei Offizialdelikten) Ja, bei Antragsdelikten zwingend notwendig (z. B. Beleidigung, Hausfriedensbruch) Rücknahme möglich? Nein Ja, aber nur bis zur rechtskräftigen Entscheidung (§ 77d StGB) Beispiel zur Verdeutlichung Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Muss mein Strafantrag besondere Voraussetzungen erfüllen?
1. Form des Strafantrags Der Strafantrag muss klar formuliert sein und sich auf eine bestimmte Tat und Person beziehen. Er kann in folgender Form gestellt werden: Ein einfacher Hinweis auf eine Straftat (z. B. eine Strafanzeige) reicht nicht immer aus. Es muss erkennbar sein, dass der Betroffene ausdrücklich eine Strafverfolgung wünscht. 2. Frist für die Antragstellung Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von Tat und Täter gestellt werden (§ 77b StGB). Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt. Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Wer darf einen Strafantrag stellen?
Grundsätzlich kann nur der unmittelbar Geschädigte einer Straftat einen Strafantrag stellen, § 77 StGB. In bestimmten Fällen können auch andere Personen berechtigt sein: 1. Gesetzliche Vertreter des Geschädigten, § 77 StGB 2. Erben des Geschädigten, § 77 Abs. 2 StGB 3. Bestimmte Behörden oder Dienststellen, § 77a StGB 4. Staatsanwaltschaft (bei besonderem öffentlichen Interesse) Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Was ist ein Strafantrag?
Ein Strafantrag ist die ausdrückliche Erklärung einer berechtigten Person, dass eine bestimmte Straftat strafrechtlich verfolgt werden soll. Er unterscheidet sich von der Strafanzeige, die lediglich auf eine Straftat hinweist, aber keinen Strafverfolgungswunsch enthält. Der Strafantrag ist eine Voraussetzung für die Strafverfolgung von Antragsdelikten. Bei diesen Straftaten wird die Staatsanwaltschaft nur tätig, wenn das Opfer oder eine andere berechtigte Person innerhalb der Frist einen Antrag stellt. Ohne einen wirksamen Strafantrag wird das Verfahren in der Regel nicht eingeleitet oder eingestellt, außer es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter