Wann darf die Polizei beim Beschuldigten eine Durchsuchung durchführen?

Eine Durchsuchung beim Beschuldigten darf nur unter den Voraussetzungen der §§ 102 ff. StPO erfolgen.

1. Der Betroffene muss Beschuldigter einer Straftat sein. Dazu genügt im Rahmen der Durchsuchung ein Anfangsverdacht gemäß § 152 Abs. 2 StPO.

2. Es muss die Vermutung bestehen, das Untersuchungsziel zu erreichen.

  • Sicherstellen von Beweismitteln und Ergreifen des Täters
  • Ergreifen

3. Durchsuchungsverfahren, § 105 StPO

  • Grundsatz: richterliche Durchsuchungsanordnung,
  • Ausnahmen:
    • Einwilligung des Beschuldigten
    • StA bei Gefahr im Verzug

4. Zulässiges Durchsuchungsobjekt

5. Die Durchsuchung muss den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren.

Intensität des Tatverdachts sowie die Schwere der vorgeworfenen Tat (Aufklärungsinteresse) muss jeweilige Maßnahme rechtfertigen.

Fabian Kremers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter

  • Alle
  • Artikel / Aufsätze
  • Beiträge
  • Rechtsprechung
  • Stories
  • Tipps & Tricks
    •   Back
    • Durchsuchung
    • Verhaftung
    • Beschlagnahme
    • Bundeszentralregister
    • Allgemeines
    • Strafantrag
    • Kryptokommunikation

03/04/2025/

ANOM war ein speziell entwickeltes, verschlüsseltes Kommunikationsnetzwerk, das von Strafverfolgungsbehörden erfolgreich infiltriert wurde. Es wurde ursprünglich von Kriminellen genutzt, um…

03/04/2025/

SkyECC war ein hochsicheres Kommunikationsnetzwerk, das ähnlich wie EncroChat für den Austausch verschlüsselter Nachrichten genutzt wurde. Speziell entwickelt, um Abhörsicherheit…

03/04/2025/

EncroChat war lange Zeit ein hochsicheres Kommunikationsnetzwerk, das vorrangig von Kriminellen genutzt wurde, um verschlüsselte Nachrichten auszutauschen. Entwickelt als abhörsicheres…

Weitere Inhalte anzeigen

Ende der Inhalte