Der arme Herr Beuter!

Eigentlich kämen wir mit drei Zimmern wunderbar aus: Küche, Schlafzimmer, Bad, würden völlig genügen – denn allabendlich sitzen wir vor dem Zubettgehen noch einige Zeit in der Küche. Auf der kleinen Bose-Box dudelt über das iPhone unsere aktuelle Lieblingsmusik – zur Zeit Roy Hargrove und Snarky Puppy. Der Küchentisch ist überladen mit Büchern, Zeitungen und Krimskrams, der erst am nächsten Tag an seinen angestammten Ort in Hand- oder Hosentaschen zurückwandert oder eben einfach bis zur nächsten Aufräumaktion liegen bleibt. Da, wo noch Platz ist, stehen Teekanne und unsere Teetassen. Es gibt kaum etwas Langweiligeres als Juristen, die ständig über ihre Fälle reden (bloggen ist was anderes; muss ja keiner lesen/zuhören?!) und so bemühe ich mich, mein Alltagsgeschäft nicht zum Thema zu machen, was mir im Allgemeinen nicht schwer fällt. Wir reden über Gott und die Welt, Kinder, die Bücher, die wir gerade lesen oder die Musik, die wir gerade mögen. Die Gespräche verlaufen ungefähr so geordnet, wie unser Küchentisch meistens aussieht. Vor einigen Tagen aber ertappte mich Anna in Gedanken an einen Bankraub-Prozess, in dem ich gerade verteidige. „Hey Kjanqs (armenischer Kosename), woran denkst du gerade?“ „Mmh …, an Weicheier, und ich weiß nicht, ob ich Herrn Beuter damit nicht Unrecht tue.“ `Wer ist dieser Herr Beuter?´ fragen ihre dunklen, strahlenden Augen, die Menschen, die Anna nicht kennen, oftmals in Unsicherheit, wenn nicht Angst versetzten. „Ach, das ist ein Bankangestellter, der das Pech hatte, in wenigen Monaten dreimal von meinem Mandanten in verschiedenen Bankfilialen überfallen worden zu sein. Heute schilderte er als Zeuge, welche Auswirkungen die Überfälle auf ihn hatten. So betroffen, wie die Schöffen dreinschauten, war das keine Sternstunde für die Verteidigung. Er kann nicht mehr mit Kunden arbeiten, Schlafstörungen, Angstattacken, wenn er z.B. mit seiner Frau beim Waldspaziergang auf Fremde trifft …, seit Monaten in therapeutischer Behandlung … Ich weiß nicht, das kam mir irgendwie übertrieben vor. Ich kann mir so ein Trauma jedenfalls nicht wirklich vorstellen, zumal der Bankräuber vergleichsweise human agiert hat. Es gab keine körperliche Gewalt, die ungeladene Pistole hatte er zwar bei seiner Forderung, den Tresor zu öffnen, sichtbar in der Hand, richtete sie aber nicht auf Herrn Beuter, sondern sicherte ausdrücklich zu, es werde nichts passieren, wenn Herr Beuter keine Dummheiten mache.“ „Schon klar, dir hätte das bestimmt nichts ausgemacht?! Beim dritten Überfall hättest du dem Räuber nach der Geldübergabe wahrscheinlich noch einen Kaffee angeboten, ein Autogramm gefordert, ihm die Tür aufgehalten und dich mit `Tschüss, bis zum nächsten Mal!´ verabschiedet.“ Ich grinse gequält. „Ich bin selbst schon mit einer scharfen Waffe bedroht worden.“ Sie legt ihre Hand auf meine: „Erzähl!“ „Das ist schon lange her. Ich war mit meiner damaligen Freundin und den Kindern Jeff und Simon in meinem rostigen, uralten und schrecklich gelben Passat auf dem Weg nach Hause. Wir fuhren gerade durch unsere Siedlung, als plötzlich ein junger Mann auf die Straße trat. Ich bremste und hielt unmittelbar vor ihm an, als er eine Knarre hob und über die Motorhaube direkt auf meinen Kopf zielte. Mit der Pistole bedeutete er mir, aus dem Wagen zu steigen, dann sah ich wieder direkt in die Mündung seiner Waffe. Ich weiß nicht mehr genau, was ich damals dachte, ich weiß nur noch, dass die Zeit plötzlich viel langsamer lief, während ich meine Chancen ausrechnete und versuchte, den Typ einzuschätzen. Ich hatte das Gefühl, er sei stark angetrunken, was ihn noch unberechenbarer machte. Die Waffe weiter auf meinen Kopf gerichtet, machte er einen Schritt zur Seite auf meine Fahrertüre zu .., und ich gab Vollgas. Er flog über meinen Kotflügel und landete glimpflich neben meinem Fahrzeug. Aus dem Seitenfenster sah ich, wie die Pistole über den Asphalt gegen den Bordstein schlitterte. Ich raste um die Ecke, hielt an der dortigen Telefonzelle (ja, es gab eine Zeit ohne Handys) und rief die Polizei. Wundersamer Weise fuhr drei Minuten später ein Streifenwagen vor. Die Beamten ließen sich kurz den Sachverhalt schildern, fuhren davon und verhafteten den Mann.“ „Oh Gott, aber war das klug von dir? Er hätte dich erschießen können!“ „Tja, im Nachhinein kann ich sagen, es war die richtige Entscheidung. Was wäre passiert, wenn ich ihm das Auto mit hysterischer Frau und zwei schreienden, kleinen Kindern überlassen hätte! Den geilen Passat hätte ich nie wieder gesehen!“ „Und? Ging es dir danach wie Herrn Beuter?“ Ich lächele sie an. „ Ich hab nach wie vor ein Trauma bezüglich hysterischen Frauen, schreienden Kindern und gelben Autos, aber ansonsten – nöh! Ich war ein paar Stunden aufgeregt, aber irgendwie hat es mich nicht sonderlich betroffen. In dem Prozess gegen den Mann habe ich später noch ein gutes Wort für ihn eingelegt… Alkohol, keine richtige Angst, so schlimm war das alles nicht, etc.“ Anna zeigt mir ihr ironisches Lächeln: „Mmh, vielleicht ist ein Bankraub doch noch etwas anderes? Immerhin geht es da um Geld und nicht nur um Frauen, Kinder und Autos?“ „Das Verrückte ist, dass die Kollegin von Herrn Beuter, die mit überfallen wurde, kein Trauma erlitt. Sie schilderte den Vorfall ganz nüchtern. Sie hätte kaum Angst gehabt und  glaubte dem Räuber, dass ihr nichts passiere, wenn sie seinen Forderungen nachkomme. Das habe sie gemacht und alles sei gewaltlos abgelaufen.“ „Vielleicht will Herr Beuter einfach ein hohes Schmerzensgeld haben und dramatisiert deshalb so? Aber das zu unterstellen, wäre wohlmöglich ungerecht. Jeder empfindet halt anders?! Oder, was denkst du? Ich zucke mit den Achseln. „Also, vielleicht doch kein Weichei, dieser Herr Beuter, sondern einfach verdammt ausgebufft? In jedem Fall hast du Recht: Jeder empfindet halt anders!“ Rechtsanwalt Gerd Meister, Mönchengladbach

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus; Polizisten lügen nicht!

Heute scheint ein Tag der Reminiszenzen zu sein. Ich denke zurück an eine an sich unspektakuläre Berufungsverhandlung, die den damaligen “frischen”, also noch unerfahrenen, Vorsitzenden der Berufungskammer geprägt haben dürfte. Erstinstanzlich war der damals noch von einem anderen Rechtsanwalt vertretene Angeklagte vom Amtsgericht wegen mehrfachen gewerblichen Diebstahls in besonders schwerem Falle zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden. Daraufhin übernahm ich seine Verteidigung in der Berufungsinstanz. Wie ich den Akten entnehmen konnte, war das Amtsgericht davon ausgegangen, dass der Angeklagte professionell hochwertige Markenklamotten aus Warenhäusern entwendet hatte. Zur Überlistung der Sicherungsanlagen am Ausgang der Geschäfte habe er das Diebesgut zunächst in eine Aluminiumdecke gewickelt und sei dann mit seiner großen Beuteltasche  seelenruhig an den Alarmdetektoren vorbei nach draußen gegangen. Die Alarmsensoren hätten auf die Sicherungsetiketten an der Bekleidung nicht anschlagen und Alarm auslösen können, da die Aluminiumdecke die entsprechende Strahlung der Detektoren abgehalten hätte. Diese Vorgehensweise spreche für die hohe Professionalität des Diebes.  Die in der Beweisaufnahme gehörten vier Polizeibeamten, die mit dem Fall befasst waren, bestätigten folgendes unisono: Die sichergestellten Kleidungsstücke seien allesamt hochwertig und neu gewesen. Dies habe man aufgrund der noch an den Kleidungsstücken befestigten Preisetiketten und Sicherungsetiketten eindeutig feststellen können. Die ebenfalls beim Angeklagten sichergestellte Aluminiumdecke sei eine Spezialanfertigung gewesen, wie sie auch von anderen professionellen Dieben benutzt werde. Die Beweislage war also für das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft “rund”. Um so ungehaltener war der Berufungsrichter, als ich seiner Anregung, die Berufung auf das Strafmaß zu beschränken und auf eine umfassende Beweisaufnahme zu verzichten, nicht nachkam und stattdessen Freispruch als Ziel der Verteidigung formulierte. Der Richter und der anwesende Oberstaatsanwalt schüttelten missbilligend den Kopf. Was will der verrückte Verteidiger denn damit erreichen? Will er uns die Zeit stehlen? Also hörten wir uns die vier Polizisten an, die wie aus einem Munde ihre Angaben beim Amtsgericht bestätigten. Ja, sie seien 100 %ig sicher, dass die Preisetiketten mit Nylonbändchen noch an jedem der beim Angeklagten sichergestellten Kleidungsstücke befestigt gewesen seien. Auch die Sicherungsetiketten seien durchweg vorhanden gewesen und ja, es habe sich eindeutig um eine speziell angefertigte Aluminiumdecke gehandelt. Mimik und Gestik des Richters und des Oberstaatsanwaltes waren ebenso eindeutig: `Na, Herr Anwalt. Haben wir doch direkt gesagt – die Beweisaufnahme geht für die Verteidigung nach hinten los. Klarer Schuss ins Knie.´ Ich gestattete mir noch eine Frage an den letzten Polizeizeugen: “Was ist eigentlich aus der Diebesbeute geworden. Ist sie ordnungsgemäß asserviert worden?” Die Frage wurde mit einem überheblichen Lächeln in meine Richtung und Augenzwinkern in Richtung des Vorsitzenden mit “Selbstverständlich, Herr Rechtsanwalt!” beantwortet. “Wir sind schließlich auch Profis.” “Na, das höre ich aber gerne”, erwiderte ich. “Wie wär´s, wenn einer mal schnell rüber zur Staatsanwaltschaft rennt und die Asservate holt? Ich will die nämlich sehen!” Der Vorsitzende wurde blass – wahrscheinlich vor Wut. Das Gesicht des Oberstaatsanwaltes wurde rot. Er schlug mit der Faust auf den Tisch und polterte mich schräg an: “Wollen Sie behaupten, dass vier Polizeibeamten hier und beim Amtsgericht gelogen haben. Wollen Sie unterstellen, die Ermittlungsakten der Polizei seien manipuliert?!!!!!!!!!  Das ist doch die Höhe! Was soll diese unseriöse Art der Verteidigung?” Auch wenn es mir schwer fiel, ruhig zu bleiben, antwortete ich gelassen: “Aber, aber, Herr Kollege, ich behaupte doch nicht, dass die Beamten gelogen haben. Mein Mandant behauptet das! Ich mache hier meinen Job – genauso wie Sie.” Eine halbe Stunde später erschien ein Wachmeister mit einem schwarzen Sack, in dem sich die Asservate befanden und kippte diesen ohne großes Federlesen auf dem Richtertisch aus. Wieder änderten sich die Gesichtsfarben des Richters und des Oberstaatsanwaltes, diesmal aber in umgekehrter Richtung. Der Vorsitzende lief gefährlich rot an und der Oberstaatsanwalt wurde vampirweiß, man nennt das wohl “kalkweiß”. Auf dem Richtertisch lag ein Haufen T- und Sweatshirts, allerdings ohne Preis- oder Sicherheitsetiketten; daneben eine hellblaue Babywolldecke – ohne Aluminiumbeschichtung. Der Vorsitzende entschuldigte sich bei mir, während der Oberstaatsanwalt noch um Fassung rang. Natürlich gab es für meinen Mandanten einen Freispruch. Die Frage, ob der Oberstaatsanwalt gegen seine Polizeibeamte ein Ermittlungsverfahren u.a. wegen falscher uneidlicher Aussage und Freiheitsberaubung im Amt eingeleitet hat, können Sie sich selbst beantworten. Denken Sie dabei an Krähen. Rechtsanwalt Gerd Meister, Mönchengladbach

Jetzt werden wir mal persönlich. Über die Leidenschaft, in fremden Schlafzimmern rumzuwühlen.

Wenn man sehr verärgert ist, sollte man vorsichtig sein, was man schreibt! Erst mal bis 10 zählen und tief durchatmen. Ähnlichkeiten mit lebenden Personen im nachfolgenden Artikel sind rein zufällig. Auch gibt es kein Landgericht Lochum.Als ich den Zellentrakt des Landgerichts Lochum betrat und auf den Haftvorführraum zuging, hörte ich bereits die bedächtige, monotone Stimme von Staatsanwalt Chaplin. Er stand vornübergebeugt am Richtertisch und redete auf die Haftrichterin ein – die Köpfe nur 30 cm auseinander. Jetzt bemerkten sie mich, ein letzter geflüsterter Satz und Charly richtete sich auf. Mit seiner grauen Bügelfaltenhose, gelbem Hemd und einem schreiend unpassenden braunen Jackett aus den 50iger Jahren kam er mit wenigen Schritten auf mich zu. Ich meinte ein „guten Tag“ gehört zu haben, als sich der kleine Mann auf seinen Stuhl neben der Türe setzte. Den Gedanken, die beiden bei einem flüchtigen Kuss erwischt zu haben, verwarf ich schnell und dennoch fiel mir die nun schwindende Gesichtsröte der Richterin auf. Auch sie verweigerte eine auch nur halbwegs freundliche Begrüßung. „Sie sind Rechtsanwalt Meister? Den Sinn ihres Haftprüfungsantrages müssen sie mir erklären. Wo ist ihr Mandant?“, schnippte sie mich an. Während ich mir noch Gedanken machte, ob das Jackett des Staatsanwalts passend zu dessen Brille geschneidert oder umgekehrt, die Brille nach dem Jackett ausgesucht worden war, antwortete ich: „Erst einmal einen wunderschönen Tag allerseits. Ich könnte mir denken, dass mein Mandant anlässlich seiner Haftprüfung in einer der vielen Zellen da draußen sitzt? Geben Sie mir den Schlüssel, und ich hole ihn. Über den Sinn von Haftprüfungsanträgen im Allgemeinen und Speziellen können wir ja dann in seiner Anwesenheit sprechen?“ Ich setzte mich und wollte gerade zu einem Kompliment für die Brille ansetzen, als Charly mich ohne eine Schwankung in der Tonhöhe und ohne jede Gesichtsregung leise ansprach: „Mir erklären Sie, wieso sie mir die Ermittlungsakte erst zwei Tage nach Fristsetzung zurückgesandt haben. “ Ich war baff und fing an in der Akte nach dem Rücksendungsschreiben zu suchen. Einem Aktenvermerk meiner Sekretärin konnte ich entnehmen, dass die Akte rechtzeitig in den Postlauf kam und es diverse Telefonate mit der Geschäftsstelle der StA gegeben hatte. Die Akte war dort wohl untergegangen und dann wieder aufgetaucht. Der Sachbearbeiter hatte sich für seine Nachfragen bei meiner Sekretärin freundlich entschuldigt. Ohne Charly anzusehen las ich in dem stillen Zimmer- wie für mich selbst,  leise aber  gut hörbar – den Aktenvermerk vor und beendete ihn mit dem gedankenverlorenen Satz: „Das sind ja Zustände bei der Staatsanwaltschaft Lochum, tsss, tsss. tsss.“ Endlich wurde der Mandant vorgeführt. Er nahm neben mir Platz und ich legte los: „Okay, Herrn Alibidi wird ein bandenmäßiger Betrug vorgeworfen. Die Schadenssumme von knapp 100.000 € ist auch nicht allzu gering. Auf der anderen Seite ist Herr Alibidi bereit, sich konstruktiv einzulassen und eine Kaution i.H.v. 15.000 € zu stellen. Er lebt mit zwei kleinen Kindern und seiner Ehefrau in ansonsten geordneten Verhältnissen und wird sich dem Verfahren stellen. Ich denke, dass unter diesen Voraussetzungen durchaus eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls in Frage kommt.“ Die mutige Haftrichterin schielte rüber zu Charly, der immer noch regungslos auf seinem Stuhl saß. Er lebte noch, denn nach einigen langen Sekunden fing er sinuston-gleich an zu sprechen. Ich beobachtete fasziniert seine Augen. Kein einziger Wimpernschlag, keine Mimik. Wie schaffte der das nur? Charly machte klar, dass er ein Geständnis begrüßen würde und die Kaution von der Höhe her in Ordnung sei. Eine Haftverschonung komme heute aber nicht in Frage, erst müsse der Mandant von ihm persönlich vernommen werden. Zwar gehe auch er nicht von Fluchtgefahr aus, aber im Moment bestehe noch Verdunklungsgefahr, weil erstens, das „ertrogene“ Geld noch nicht sichergestellt sei und zweitens, Mittäter, die noch nicht ermittelt werden konnten, gewarnt werden könnten. Um keine Zeit zu verlieren, könnten wir sofort mit der Vernehmung beginnen. Ein Blick zur Haftrichterin bestätigte meine Vermutung, dass  zumindest in Lochum der Staatsanwalt über Haftfragen entscheidet. Die Richterin fragte ohne weiteren Kommentar, ob ich den Haftprüfungsantrag für heute zurücknehmen wolle. Ich schluckte meinen Ärger herunter und wenig später fand die Vernehmung in erstaunlich harmonischer Stimmung statt. Alibidi räumte seinen Tatbeitrag ein. Er habe Hilfe geleistet und dafür 4.000 € erhalten. Hintermänner kenne er nicht, die Schadenssumme sei seinem Mittäter zugutegekommen. Wenn dieser genau das Gegenteil behaupte, sei das gelogen. Charly war mit der Vernehmung zufrieden und menschliche Züge blitzten für kurze Augenblicke auf, als wir gemeinsam Herrn Alibidi zurück in seine Zelle begleiteten. Stolz erzählte er, dass er jeden Tag mit dem Fahrrad zum Dienst fahre und in seiner Freizeit ein begeisteter Bergsteiger sei. Er sei einer der wenigen Staatsanwälte, die noch selbst ermittelten. Für ihn sei es spannend, früh morgens mit Polizeibeamten in Wohnungen zu stürmen und die Schlafzimmer von Beschuldigten zu durchsuchen.  Er verabschiedete sich freundlich und versprach in Kürze wegen eines neuen Haftprüfungstermins zurückzurufen. Nach ein paar Metern drehte er sich noch einmal kurz zu mir um: „Ich will nicht nur die Kaution, sondern auch die Pässe ihres Mandanten. Sie liegen in der Schlafzimmerkonsole rechts, oberste Schublade.“ Hierbei huschte ein Lächeln über sein Gesicht. Nach drei Tagen rief ich Charly an und fragte, was los sei. „Warum sind Sie so ungeduldig? Ihr Mandant sitzt doch erst 6 Wochen in Haft.“ „Jeder überflüssige Tag Haft, ist einer zu viel. Sagt Ihnen der Begriff  „Ultima Ratio“  in dem Zusammenhang etwas?“ „Ich werde nächste Wochen noch einmal den Mittäter vernehmen. Solange muss sich ihr Mandant gedulden.“ In dem Telefonat in der Woche danach teilte er mir mit, dass der Mittäter bei seiner Aussage bleibe. „Oh, wundersame Überraschung!“ entfuhr es mir. „Solange die Schadenssumme nicht auf dem Tisch liegt und die Hinterleute nicht benannt werden, stimme ich einer Haftverschonung nicht zu. Im Übrigen ist die Anklage fertig und liegt bereits beim Schöffengericht.“ Klack, Ende  des Telefonats. ‚Was für ein arrogantes A ……, na warte! Die können in Lochum doch nicht alle vom anderen Stern sein‘, – dachte ich. Mit einer am Telefon freundlich wirkenden Vorsitzenden vereinbarte ich am gleichen Tage einen neuen Haftprüfungstermin nur wenige Tage später und erlebte ein Déjà-vu. Wieder war Charly vor mir im Richterzimmer,

Gestehen Sie, wir haben alles auf Film!

Wir sitzen im Besucherraum der JVA. Mal wieder so eine Beweislage, bei der ich denke, da hilft nur noch die Flucht nach vorne. Aber der heroinabhängige Mandant, der zwei kleine Diebstähle zugibt, bestreitet die entscheidende Anklage wegen räuberischen Diebstahls. “Nein”, sagt er, “ich habe die Verkäuferin bei der Flucht nicht geschlagen – und schon gar nicht, um im Besitz der Beute zu bleiben. Die hab ich nämlich bei der Rangelei mit ihr verloren. Sie war oben in meiner Jacke und ist noch im Laden rausgefallen. Ich wollte nicht in den Knast und da bin ich abgehauen!” “Nach der Ermittlungsakte sieht das anders aus”, erwidere ich.  “Sowohl die Verkäuferin als auch eine Kundin behaupten, du hättest die Verkäuferin bewusst und fest in die Rippen geschlagen und dann mit der Faust ausgeholt, um ihr ins Gesicht zu schlagen. Das Ganze ist auch noch von der Überwachungskamera festgehalten worden. In dem Auswertungsbericht der Polizei steht, dass die Zeugenaussagen durch die Videoaufnahme eindeutig belegt sei.” Der Angeklagte kratzt sich am Kopf. “Das kann nicht stimmen! Ich stand allerdings so unter Entzug, dass ich mir heute auch nicht mehr ganz sicher bin, wie das damals abgelaufen ist.” Bei der Sachlage kann ich dem Angeklagten keine Hoffnungen auf Bewährung oder gar Haftverschonung im Hauptverhandlungstermin machen. Zu dick ist sein Vorstrafenregister. Ihm bleibt erfahrungsgemäß nur der Weg über den § 35 BtMG – Therapie statt Knast. Aber bis dahin wird es wohl noch einige Monate dauern. In der Hauptverhandlung gebe ich für den Mandanten eine Erklärung ab. Er räumt die beiden Diebstähle ein und kann sich nicht mehr an die Sache mit der Verkäuferin erinnern, weil er zum damaligen Zeitpunkt unter starkem Entzug stand und zudem Benzodiazepam in rauen Mengen geschluckt hatte. Sollte er der Verkäufern weh getan haben, so tut ihm das ausgesprochen leid. Er wisse heute nur noch, dass er aus Angst vor seiner Verhaftung weggelaufen sei. An die Diebesbeute – ein paar Kosmetika – habe er bei seiner Flucht überhaupt nicht gedacht. Die Richterin fragt mich, ob ich die Akte gelesen hätte. “Klar” sag ich, “aber ich kann nur wiedergeben, was mir mein Mandant erzählt hat und wenn wir schon ein wasserdichtes Beweismittel in Form eines Videomitschnitts haben, warum schauen wir es uns nicht einfach mal an?” Gesagt getan. Zur großen Überraschung aller, sieht man auf dem Video ganz deutlich, wie sich der Angeklagte aus der “Umarmung der Verkäuferin” herausdreht, alle möglichen Kosmetika hierbei zu Boden fallen und der Angeklagte aus dem Bild rennt. Nach dem dritten Anschauen in Zeitlupe ist selbst die Staatsanwältin für einen kurzen Moment verunsichert. Ich denke laut: “Tja, wie gut, dass wir mal ein vernünftiges Beweismittel zur Verfügung haben. Ohne Gewalt und ohne Beutesicherungsabsicht – kein räuberischer Diebstahl. Von mir aus können wir die Beweisaufnahme schließen.” So sehen es auch die Vorsitzende und die Schöffen. Nur die Vertreterin der objektivsten Behörde der Welt, will selbst bei dieser Sachlage ihre Anklage mit allen Mitteln durchsetzen, obwohl sie genau weiß, dass sie sich dabei eine blutige Nase holen wird. Ich habe das noch nie verstanden. Warum in drei Teufels Namen sind (manche) Staatsanwälte oft so unflexibel wie ein Öltanker beim Bremsvorgang? Ist das vielleicht eine Einstellungsvoraussetzung für den Beruf des Staatsanwalts? (Natürlich quatsch und polemisch!) In meinem Plädoyer verlange ich die Aufhebung des auf Wiederholungsgefahr gestützten Haftbefehls – ohne recht daran zu glauben. Schließlich ist die Vorsitzende dafür bekannt, dass sie Junkies in deren eigenem Interesse zur Therapie aus dem Knast heraus “verhelfen” will. Wie sich bei der Urteilsverkündung zeigt, ist die Vorsitzende allerdings auch zurecht dafür bekannt, juristisch saubere Urteile und Beschlüsse zu fassen. Der Angeklagte wird wegen 3-fachen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 8  Monaten verurteilt und der Haftbefehl wird aufgehoben – streng nach dem Gesetz: Nach § 112 a I Nr.2 StPO kann ein auf Wiederholungsgefahr gestützter Haftbefehl in den Fällen des Nr. 2 nur Bestand haben, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist. Selbstverständlich werde ich gegen das Urteil Berufung einlegen – nicht weil ich mit dem Ergebnis unzufrieden bin oder weil ich das Gericht ärgern will – nein, um dem Angeklagten mehr Zeit zu verschaffen, sich um seine stationäre Therapie zu kümmern. Im Hinausgehen denke ich an einen meiner alten Fälle zurück, bei dem es ebenfalls angeblich objektive, unwiderlegliche Beweismittel gegen meinen damaligen Mandanten gegeben haben soll. Drei Polizeibeamte hatten als Zeugen in der Hauptverhandlung felsenfest behauptet, den Angeklagten mit einer Aludecke zur Umgehung von Kaufhaussicherungsanlagen und einem Rucksack voller gestohlener Kleidungsstücke mit noch angetackerten Preisschildern erwischt zu haben. Ich weiß noch wie rot der Richter damals anlief, als ich den Beweisantrag stellte, die Beweisstücke aus der Asservatenkammer zu holen und wie blass er wurde, als die Asservate aus einem Aufbewahrungssack auf seinen Richtertisch gekippt wurden. Bei der angeblichen Aludecke handelte es sich um eine alte Baby-Wolldecke und an den angeblich gestohlenen Kleidungsstücken befand sich kein einziges Preisschild. Bei jedem anderen Zeugen, hätte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage eingeleitet; für die Polizeibeamten gab es damals vom Sitzungsvertreter der StA nur ein verwundertes Kopfschütteln. Ja, so funktioniert Gerechtigkeit manchmal. Rechtsanwalt Gerd Meister, Mönchengladbach

Tierschutz – Das Schwein

Anlässlich unseres wöchentlichen Männerabends erzähle ich meinem Freund, dem Biologen Thomas Belau, dass ich heute auf dem Weg zum Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer an einem Schweinetransporter vorbeigefahren bin und mich ein Schwein freundlich durch die LKW-Planke angeschaut hat. Ich schaute freundlich zurück und hatte ein Schuldgefühl im Bauch, weil ich mehr wusste als das Schwein.  Eine Gedanke durchzuckte mich: Soll ich Vegetarier werden und die teuren Kochbücher  mit den vielen leckeren Fleischgerichten wegwerfen? Thomas schüttelt den Kopf: “Ich habe kein Mitleid mit Schweinen, ausgenommen den armen! Schweine sind selbst Allesfresser. Sie fressen z.B. arme Mäuse. Im Übrigen bekommen Vegetarier auf Dauer geistige Mangelerscheinungen und noch mehr davon -mein lieber Gerd – kannst du nun wirklich nicht gebrauchen (Haha!).” “Naja”, antworte ich, “ ein bisschen weniger tierisches Fett könnte dir jedenfalls nicht schaden, und deine Fleischesserei hat dich ebenfalls nicht vor geistigen Mangelerscheinungen geschützt. Vielleicht solltest du Vegetarier werden und zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen?” “Ach”, kontert er. “Fliegen sind dir also scheißegal! Ziemlich inkonsequent für einen Tierliebhaber!” “Ich finde, wir sollten dennoch Mitleid mit unseren Artgenossen haben!” beharre ich. “Das sind keine Artgenossen!”,  belehrt mich Thomas. “Warum”, frage ich als Nichtbiologe. Thomas kehrt den Fachmann raus und erklärt mir, was Arten sind. Ich formuliere neu: “Dann sind es eben Lebensgenossen. Was ändert die Begrifflichkeit an meinem Schuldgefühl?” Belau grinst : “Hast du auch Mitleid mit unseren pflanzlichen Lebensgenossen? Mitleid ist kein biologisches Prinzip.” Mir kommen fleischfressende Pflanzen in den Sinn, und ich versuche Zeit zu gewinnen: “Noch ein Bier, lieber Thomas?” “Hopfen lebt! Her damit! Aber von mir aus, pflege dein Schuldgefühl. Jetzt haben wir soviel von deinem Schwein geredet, dass ich Hunger bekommen habe. Lass uns zu Mc´Fleisch fahren.” Mmmh, ich schätze diese sensible und pragmatische Art meines Freundes, und irgendwie kommt heute keine seriöse Diskussion mehr zustande. Um irgendwohin zu fahren, sind wir allerdings mittlerweile beide zu betrunken. In dem Bemühen, nicht klein beizugeben, lenke ich ebenfalls ein: “Ich würde jedenfalls einen Vegetarier-Cheeseburger – ohne tierischen Käse nehmen. So wie auf den Tiefkühlpizzen!” “Lecker Pizza! Gute Idee! Hast du noch welche im Tiefkühlfach?” “Klar! Salami oder Schinken?” Rechtsanwalt Gerd Meister, Mönchengladbach

Bitte ein Lob für den Staatsanwalt

Wie oft habe ich Staatsanwälten schon insgeheim vorgeworfen, sie ließen es an gebotener Objektivität fehlen und machten aus einem Strafverfahren einen Wettkampf, den es um jeden Preis zu gewinnen gelte? Was die psychologische Seite angeht, ist diese Betrachtung ganz schön unfair – denn ich bin kein bisschen besser. Und so freute ich mich dieser Tage bei passendem Wetter  königlich, zwei meiner Mandanten in der JVA aufzusuchen, um ihnen die frohe Botschaft zu überbringen: Yeah! Sieg auf ganzer Linie. In dem einen Fall war mein deutlich vorbestrafter Mandant wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das war soweit auch in Ordnung. Nicht in Ordnung war die zusätzliche Anordnung der Sicherungsverwahrung. Um es vorweg zu nehmen: Ich kenne und schätze viele psychiatrische Sachverständige. In diesem Fall aber stützte die Kammer des betreffenden Landgerichts sich auf das Gutachten eines Kotzbrocken von psychiatrischen Sachverständigen. Einschub: Für einen Moment habe ich überlegt, ob “Kotzbrocken” nicht doch zu hart klingt? In Gedanken schweife ich zurück zur damaligen Hauptverhandlung. Ich sehe den Sachverständigen wieder vor meinem geistigen Auge. Wohlheischend, anbiedernd und schleimig bemüht er sich mit jedem Wort und jeder Geste, dem Gericht zu gefallen. Sympathie heuschelnd hängt er an den Lippen des Vorsitzenden, quittiert jeden noch so bescheidenen Scherz mit einem begeisterten Nicken und versenkt dabei den Angeklagten erbarmungslos und ohne jede Empathie auf den Grund des juristischen Marianengrabens *. Sein Lebensmotto steht ihm unter seiner Schmalzlocke auf der Stirn geschrieben: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing. Nein, es bleibt beim “Kotzbrocken”! Meinen zwingenden Befangenheitsantrag gegen den KB ** lehnte das Gericht ab. Also legte ich gegen das Urteil Revision zum BGH ein und gewann. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer zurückverwiesen. Ein neubestellter Sachverständiger zerpflückte – oder noch besser, zerfetzte –  genussvoll (für mich) das Gutachten seines Vorgängers und schickte ihn damit auf den Grund des psychiatrischen Tongagrabens *** im südwestlichen Pazifik, wo ihn bestimmt einiger seiner Kollegen bereits schadenfroh erwarteten. Und sportlich legte nun die Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung der Sicherungsverwahrung wiederum Revision ein. Heute endlich wurde mir die gut begründete Siegerurkunde des BGH zugestellt, mit der die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen wurde. Im dem zweiten Fall war mein Mandant wegen versuchten Totschlags angeklagt. Er hatte einen unliebsamen Nachbarn in einem Wutanfall mit 33 zum Teil lebensgefährlichen Messerstichen niedergestreckt. Ein Stich drang genau über dem Augapfel des Opfers durch das Augenlied ins Gehirn. Wie durch ein Wunder wurde das Auge dabei nur unwesentlich verletzt. Ein durchstochener Riechnerv, der sich wie ein Stopfen vor das Loch in der Gehirnhaut gelegt hatte, verhinderte das Ausfließen von Gehirnflüssigkeit und rettete dem Opfer letztlich das Leben. Wofür Riechnerven nicht alles gut sind. In der damaligen Hauptverhandlung gelang es mir zwar einen Rücktritt vom Versuch der Tötung durchzusetzen, sodass der Angeklagte “nur” wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde. Nicht akzeptieren konnte ich allerdings die im Urteil bestimmte Einweisung in die Psychiatrie nach § 63 StGB, zumal das Gericht den Vorwegvollzug von 3 Jahren Gefängnis angeordnet hatte. Die von mir eingelegte Revision hiergegen hatte Erfolg. Ja, heute ist ein guter Tag für die Strafverteidigung. Ich geb´s zu: Ich fühle mich wie ein erfolgreicher Wettkämpfer, und wie ein solcher wurde ich von meinen beiden strahlenden Mandanten mit Knuffen und Schulterklopfen empfangen. Jeder Mensch braucht hin und wieder ein Erfolgserlebnis. Fazit: Ich sollte mehr Verständnis für wetteifernde Staatsanwälte haben. Von wem werden die eigentlich bei Erfolg geknufft? Von ihren Vorgesetzten? * Marianengraben: Tiefseerinne im Pazifischen Ozean; 11.034 m tief. **KB : Kotzbrocken *** Tongagraben: 10.882 m tief; Der Tongagraben bildet einen Teil der tief eingeschnittenen Nahtstelle von Australischer Platte im Westen und Pazifikplatte im Osten. Die Pazifische Platte wandert mit einer Geschwindigkeit von 15 bis 24 cm pro Jahr westwärts unter die Australische Platte und bildet eine Subduktionszone. (Quelle: Wikipedia) Rechtsanwalt Gerd Meister, Mönchengladbach

Herr der Ringe oder die Psychologie der Großzügigkeit

Auf dem Weg zur Champs Elysee, irgendwo am Place de la Concorde, trafen ich den Herrn der Ringe. Ich schaute gerade in die Karte, als ich aus dem Augenwinkel einen Mann bemerkte, der sich zu meinen Füßen bückte und mir im nächsten Moment einen schweren goldenen Ring freundlich unter die Nase hielt. In gebrochenem Französisch sagte er: “Ich glaube, den hier haben Sie gerade verloren?” Irritiert schaute ich instinktiv auf meine linke Hand. Mein Ring war noch da, und bei etwas mehr Geistesgegenwart, wäre mir auch sofort aufgefallen, dass der Mann einen anderen Ring gefunden hatte. Ich bedankte mich freundlich. “Nein, der gehört mir nicht. Den muss  jemand anderes verloren haben.” Wir schauten uns um, aber niemand schien etwas zu suchen. Der Mann zuckte die Schultern, lächelte und versuchte den Ring auf einen seiner viel zu dicken Finger zu schieben, zog ihn wieder ab und hielt ihn prüfend gegen das Licht. “Ein sehr wertvoller Ring”, sagte er und verwies auf einen Karatstempel im Ringinneren. Dann nahm er meine Hand und schob mir den Ring auf den Ringfinger. “Sehen Sie: Ihnen passt er, wie angegossen! Behalten Sie ihn ruhig. Was soll ich damit anfangen?” Und noch während ich den Ring, als unverdiente Trophäe an meiner Hand betrachtete, verabschiedete der Mann sich mit einem freundlichen Nicken, hob die Hand zum Gruße und ging. Ich zog den Ring ab und rief ihm hinter her. “Warten Sie. Stopp, das kann ich nicht annehmen!” Nach einigen Schritten drehte sich der Mann um, kam schüchtern einige Schritte wieder auf mich zu und fragte nach ein paar Euro, um sich etwas zu Essen kaufen zu können. Eine noch unbewusste Ahnung durchlief mich, so ein ungutes aber noch vages Gefühl, und ehe ich mir dessen bewusst war, hatte ich schon mein Portemonnaie gezogen, um nach einigen Münzen zu schauen. Jetzt stand der Mann vor mir und schüttelte missbilligend den Kopf. Nein, für die paar Groschen bekäme man in Paris nichts Anständiges zu essen. Irgendwie widerwillig, aber unfähig richtig zu reagieren, hielt ich plötzlich einen Zehner in der Hand, den mir der Mann frech grinsend wegschnappte, um sich mit einem “Merci” schnell aus dem Staub zu machen. Rechtsanwalt Gerd Meister, Mönchengladbach

Der Fall Mirco – ein Prozessrückblick – von Bianca Bell – Chambers.

Inzwischen hat sich die öffentliche Meinung anderen Verfahren zugewandt. Der sich noch im Revisionsverfahren befindliche Fall des ermordeten Jungen Mirco aus Viersen war dennoch einer der von den Medien in den letzten Jahren am meisten beachteten Strafprozesse. Warum eigentlich? Mit Feingefühl hat die freie Journalisten Binaca Bell-Chambers jeden Prozesstag dieses spektakulären Falls verfolgt und jeden Prozesstag akribisch dokumentiert.  Ich hatte begonnen, den langen Bericht in einzelnen Teilen zu veröffentlichen, habe jetzt aber keine Lust mehr dazu. Hier der komplette Artikel: Prozessberichterstattung im Mirco-Fall Autorin: Bianca Bell-Chambers 1. Prozesstag: Beginn des Mirco-Prozesses Krefeld, 12.07.2011 Am Dienstag beginnt vor dem Landgericht Krefeld der Prozess gegen den 45-jährigen Schwalmtaler Olaf H., der nach Auffassung der Staatsanwaltschaft am 3. September 2010 den damals 10-jährigen Mirco aus Grefrath entführt, missbraucht und ermordet haben soll. Die Eltern von Mirco treten als Nebenkläger auf. Für den Prozess hat der Vorsitzende Richter Luczak 15 Sitzungstage anberaumt. Vor dem Saal drängen sich die Menschen. „Wir waren schon um 5 Uhr heute Morgen vor dem Gerichtsgebäude“ äußert eine Zuschauerin, deren frühes Aufstehen mit einem der 44 Zuschauerplätze belohnt wurde. Auch Ingo Thiel, der Leiter der SOKO-Mirco war unter den Zuschauern. Kürzlich äußerte er in einer Talkshow: „Wir haben immer gesagt: Das ist unser Junge geworden. Wir kannten mehr von dem Jungen als viele andere. Wir haben Mirco leider nie lebend kennen gelernt. Mirco war ein feiner Junge. Ein aufgeweckter, ganz normaler, feiner Junge.“ Mittlerweile habe sich eine Freundschaft zu Mircos Eltern entwickelt, die auch an Thiels Hochzeit Anfang Juni teilnahmen. Die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Gabriele Reinartz aus Viersen sagte im Interview mit einem Fernsehsender vor dem Gerichtssaal: „Die Familie hat mich ausdrücklich gebeten, keine privaten Interna an die Öffentlichkeit zu geben. Aufgrund des Verbrechens, das hier im Raum steht, welches den Sohn und Bruder der Familie auf ganz brutale Weise aus dem Leben gerissen hat, ist heute ein immens schwieriger Tag für die Familie.“ Als die Staatsanwältin Silke Naumann die Anklageschrift verliest, senkt Olaf H. beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs kurz den Blick. Er ist wegen Mordes, Freiheitsberaubung, sexuellem Missbrauch von Kindern und sexueller Nötigung angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, am Tatabend kurz vor 22 Uhr Mirco auf dessen Heimweg vor dem Ortseingang Grefrath angehalten und entführt zu haben. Danach sei er mit ihm zu einem Ackergrundstück gefahren, um ihn dort zu missbrauchen. Weil er sich über eine ausbleibende Erektion geärgert habe und die Tat vertuschen wolle, habe er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft den Jungen erdrosselt und anschließend mit einem Messer in den Hals gestochen. „Die Vorwürfe der Anklageschrift sind im Wesentlichen richtig.“ äußert sein Verteidiger Gerd Meister. Zu Prozessbeginn lobte der Strafverteidiger von Olaf H. auch die „sehr gute polizeiliche Arbeit“. „Nach allem was mir bekannt wurde, ist fair ermittelt worden. Die Beweislage ist vernichtend.“ Olaf H. bekennt sich über seinen Anwalt zu dem Mord an Mirco. „Er äußert sich nicht selbst, da er psychisch nicht dazu in der Lage ist.“ erklärt Gerd Meister. Der Angeklagte sei suizidgefährdet. Er habe sich durch die Tat selbst aus der Gesellschaft ausgeschlossen, übernehme aber die Verantwortung auch mit Hinblick auf die Familie des Opfers. Der Angeklagte werde sich aber nicht bei der Familie entschuldigen, da seine Tat unentschuldbar sei. Der Anwalt erklärt, in welchen Punkten Olaf H. von den Vorwürfen der Anklage abweicht: „Mein Mandant räumt ein, dass er unterschwellige sexuelle Handlungen an Mirco vornahm und dann gemerkt hat, dass das „überhaupt nicht sein Ding“ ist. Um die vorangegangenen Taten zu verbergen entschloss er sich, Mirco zu töten, nicht wegen einer ausgebliebenen Erektion.“ Er sei am Ende der polizeilichen Vernehmungen „fertig“ gewesen und habe daher fälschlicherweise zugegeben, Mirco ermordet zu haben, weil er über die ausgebliebene Erektion verärgert gewesen sei. Auch habe er dem erdrosselten Jungen nicht das Messer in den Hals gestochen. Verschiedene Möglichkeiten seien ihm vorgegeben worden und er habe darauf entsprechend geantwortet. Über den Tathergang machte der Beschuldigte während der polizeilichen Vernehmungen verschiedene Angaben. „Dieser Fall ist eine besondere Herausforderung, auch für die Verteidigung. Hinter uns liegt ein langer und schwieriger Diskussionsprozess, der auch noch immer andauert.“ Als Gerd Meister den Fall übernahm, gab es bereits ca. 50 Seiten von verschiedenen Varianten des Geständnisses. „Es ist die Aufgabe der Verteidigung, die Geständnisse kritisch zu betrachten und die Geständnisvarianten auf Plausibilität zu überprüfen.“ Der Strafverteidiger sehe seine Aufgabe auch darin, seinen Mandanten vor einer Vorverurteilung zu schützen, bekundet aber, sein Mandant müsse sich selbst die Tat eingestehen. „Er wird daran mitwirken, die verschiedenen Angaben im Zuge des Verfahrens aufzuklären.“ Stundenlang verlas der Vorsitzende Richter Herbert Luczak die Vernehmungsprotokolle der Polizei. Immer wieder änderte Olaf H. darin die Angaben zum Tathergang. Einmal will er Mirco zufällig begegnet sein, dann wollte er ihn nur beruhigen und schließlich gab er an, ihn entführt, sexuelle Handlungen vollzogen und den Jungen anschließend ermordet zu haben. Er gab in seiner letzten Vernehmung Anfang Februar an, sehr bestürzt über den Tod seines Opfers gewesen zu sein. Die Situation habe ihn an den eigenen Sohn erinnert. Er habe geweint und die Leiche nicht im dunklen Wald zurücklassen wollen. Sie sei aber schwer gewesen. Er habe sich dann bei Mirco entschuldigt und ihm erklärt, warum er ihn dort lassen müsse. Er habe das Vaterunser gebetet und Mirco wenige Meter von seinem Fahrzeug abgelegt. Der Angeklagte bedankte sich während der Vernehmungen mehrfach bei den Beamten wegen der guten Versorgung. Unter ein Protokoll schrieb er: „Vielen Dank“. Während der Sitzungspause sind aus den Zuschauerreihen Beschimpfungen gegen den mutmaßlichen Täter zu hören. Der Vorsitzende Richter Herbert Luczak bekommt die Situation schnell unter Kontrolle. Die Gemüter sind gemischt. Manche Zuschauer empfinden das zwischenzeitliche Grinsen des Olaf H. befremdlich, andere halten es für unsicher oder emotionslos. Der 68-jährige psychologische Gutachter Dr. Martin Albrecht liest nach der Pause eine weitere Variante des Tatabends vor, die der Angeklagte ihm geschildert habe. Demnach schwört Olaf H. beim Leben seiner Tochter, keine sexuellen Handlungen am Opfer vorgenommen zu habe. Er mache der Polizei auch keinen Vorwurf, da er dort etwas anderes angegeben habe. Die Verteidigung bemängelt, dass in der Schilderung des Gutachters auf den angeblichen Missbrauch des

Herr Vorsitzender, da muss ich lachen!

Montagmorgen, mal wieder. Es geht um den Vorwurf des Betruges an einem Weinhändler, dessen Weinlieferung über 600 € nicht bezahlt wurde. Neben mir auf der Anklagebank sitzt der kleine, etwas korpulente Angeklagte. Durch ein großes Brandloch im Rückenteil seiner dicken Aldi-Jacke sieht man angesengte Teile des darunter gezogenen Pullis. Jemand hatte ihn vor ein paar Tagen am Bahnhof angezündet. Als er merkte, dass er brandte, wälzte er sich auf dem Boden, um das Feuer zu löschen.Es ist ihm sichtlich peinlich, aber er hat nur diese eine Jacke und seinen ramponierten Pullover. Nervös huschen seine rotgeäderten Augen zwischen Staatsanwalt und Richter hin und her. Mit der Zunge schiebt er sein schlechtpassendes Gebiss immer wieder zurück auf die „Beißleisten“. Ich berichte dem Gericht, von der Vergangenheit meines Mandanten. Den vorletzten Winter noch hatte er im Gefängnis verbracht. Im vergangenen Frühling wurde er freigesprochen, weil die Richter den Grund für sein damaliges falsches Geständnis durchschauten. Er hatte nur ein warmes Plätzchen zum Überwintern gesucht. Heute aber will er nicht zurück ins Loch. Wie ein Schulkind, das endlich einmal die richtige Antwort weiß, sagt er dem Richter artig seine neue Adresse auf. Ein gewisses Wohlwollen ist dem Richter ins Gesicht geschrieben, und so lasse ich den Angklagten weiter für sich selbst sprechen. Staatsanwalt und Gericht sollen merken, mit wem sie es zu tun haben. Als wir die 37 Vorstrafen des Angeklagten durchgehen, droht die bis dahin gute Stimmung für einen Moment zu kippen. Ich mache das Gericht auf die in der Vergangenheit eingeholten psychiatrischen Sachverständigengutachten aufmerksam.  Bei der letzten Begutachtung wurde dem Mandanten verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Langjähriger Alkoholabusus und intellektuelle Defizite hatte ihm der Gutachter bescheinigt. Für diese Diagnose hätte es keines Facharztes bedurft und doch, so lasse ich durchblicken, könnte eine erneute Begutachtung notwendig werden. Im Vorgriff auf die aktuelle Vorgangsliste, die der Staatsanwalt schon angriffslustig in den Händen hält, beichte ich eine noch nicht im Bundeszentralregister vermerkte neue Vorstrafe des Mandanten – die 38-igste.  Er war eine Woche zuvor von einem anderen Gericht wegen Diebstahls zu einer 4-monatigen Bewährungsstrafe verdonnert worden. Weswegen, will der Vorsitzende wissen. Der Angeklagte stabilisiert mit der Zunge sein Gebiss, konzentriert sich auf seine Antwort und sagt wie ein ernstes Kind: “Da hab ich Lidl leergeräumt. Sachen für 500 €, Kaffee, Salami, Brot, alles für einen Monat. Ich hab jetzt nämlich eine Küche.” Ich beiß mir amüsiert auf die Lippen und schaue zu meinem im Zuschauerraum sitzenden Referendaren. Auch er ist kurz vor einem Lachanfall und macht in dem Bemühen nicht loszuprusten ein so lustiges Gesicht, dass ich nicht mehr an mich halten kann.  Erfolglos täusche ich einen Hustenanfall vor, merke aber sofort, dass es Richter und Staatsanwalt nicht anders geht. Sie ringen um Ernsthaftigkeit. Eine solch entwaffnende Offenheit erlebt man selten im Gerichtssaal. Was er mit dem bestellten Wein für 600 € gemacht habe, will der Vorsitzende nun wissen. “Alles ausgesoffen!”, sagt der Angeklagte, der über seine eigene Courage und die damit ausgelösten Reaktionen verwundert ist. Er beginnt mit der Situation zu kokettieren. Am Ende der Beweisaufnahme frage ich den Richter, ob ich den vorsichtig in Aussicht gestellten Beweisantrag auf Einholung eines psychiatrischen Gutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit stellen muss. “Nein!”, antwortet er augenzwinkernd. “Ich neige zu Ihrer Auffassung, dass noch einmal – ein allerletzes Mal – eine Bewährungsstrafe in Frage kommt.” Aus pädagogischen Gründen beantragt der Staatsanwalt 6 Monate ohne Bewährung. Den Sieg bereits in der Tasche, reihe ich in meinem Plädoyer einige unhaltbare Argumente zur Begründung einer positiven Sozialprognose aneinander und mache dann den Fehler noch einmal einen Blick mit meinem Referendaren zu tauschen. Jetzt kann ich den Lachreiz nicht mehr unterdrücken. Ein schallendes – aber zum Glück ansteckendes – Lachen bricht aus mir heraus. Mit Tränen in den Augen entschuldige ich mich für meine wirklich hanebüchene Argumentation, setze mich und sage: ”Hauptsache das Ergebnis stimmt!” Rechtsanwalt Gerd Meister, Mönchengladbach

Ich war so schön auf Krieg gebürstet

In meinem Beitrag „Jetzt werden wir mal persönlich. Über die Leidenschaft, in fremden Schlafzimmern rumzuwühlen“ hatte ich meiner Wut  über einen gewissen Staatsanwalt und zwei Haftrichterinnen in Lochum (Namensähnlichkeiten sind rein zufällig) Luft gemacht. Gestern war die Hauptverhandlung, bei der ich mit dem Schlimmsten rechnete. Dementsprechend war ich auf Krieg gebürstet und ordentlich bewaffnet. In meiner Aktentasche befanden sich diverse bösartige Befangenheits- und Beweisanträge, ein Antrag auf Ablösung des Staatsanwalts „Charly“ als Sitzungsvertreter und – für alle Fälle – der noch bösartigere Beweisantrag eben diesen Staatsanwalt als Vernehmungsbeamten der beiden Angeklagten in den Zeugenstand zu rufen. Auf der einstündigen Fahrt nach Lochum spielte ich mehrere Schlachtpläne und Fantasiestreitgespräche durch und steigerte mich zur Einstimmung auf den zu erwartetenden Krawall so richtig  in Rage. Mit einem 180iger-Adrenalinwert und dazu passendem „Will-hier-einer-was-auf-die-Fresse-Gesichtausdruck“ betrat ich pünktlich den Gerichtssaal und noch ehe ich richtig verstand, kam Staatsanwalt Charly versöhnlich, ja geradezu freundlich, auf mich zu und schüttelte mir die soeben noch zur Faust geballte Hand. Die Richterin und die Schöffen nickten mir so freundlich zu, dass ich instinktiv meine Aktentasche verschämt mit dem Fuß unter den Tisch schob,  als befürchtete ich, man könne wegen der Ausbeulungen das dort versteckte Waffenarsenal vermuten. Jede etwaige Anfeindung hatte ich in meinen fiktiven Dialogen durchgespielt, aber auf einen solchen gemeinen Hinterhalt war ich gänzlich unvorbereitet.  „Verdammt, was ist hier los?“, durchfuhr es mich. Ich schielte unsicher rüber zu den Justizbeamten, die mir aufmunternd zunickten. Fieberhaft überlegte ich und begann Daten feierlicher Anlässe in Gedanken durchzurattern: „Internationaler Weltfrauentag, der ja auch für den Weltfrieden steht (?) … war am 8.März … nee … Weltmännertag … nee, ist erst wieder am 19.11.2012 … mein Geburtstag (?), woher sollen die den kennen und im Übrigen ist es erst im Mai wieder soweit. Ich war ratlos und so formte sich als Übersprunghandlung in meinem Unterbewusstsein ein Satz, und ich hörte mich sagen: „Schicken Anzug haben Sie an, Herr Charly!“ und  „Liegt hier eine Verwechslung vor? Ich bin´s Rechtsanwalt Meister. Erinnern Sie sich nicht? Vor 14 Tagen – die Haftprüfung. Mann war ich da sauer auf Sie!“ Aber auch hiermit gelang es mir nicht, die einträchtige Harmonie zu zerstören, um endlich wieder festen Kampfesboden unter die Füße zu kriegen. „Schwamm drüber“, hörte ich Charly sagen. „Ich rege ein Rechtsgespräch im Richterzimmer an.“ Der Vorschlag wurde von der Vorsitzenden mit begeistertem Nicken aufgegriffen und noch ehe ich „Mucks“ sagen konnte, verschwand der Tross aus Vorsitzender, Schöffen, Charly und Mitverteidiger im Gänsemarsch durch die Tür ins Beratungszimmer. Ich lächelte meinen Mandanten mit einer schiefen Grimasse an, zuckte die Achseln und trottete mit rasant in den Keller gehendem Adrenalinspiegel hinterher. Nach einer kurzen, verbrüdernden Diskussion und meinem verzagten Hinweis auf mögliche, griffbereite Waffenarsenale in unmittelbarer Reichweite,  zerplatzte  auch das letzte Adrenalinmolekül mit einem kaum hörbaren „Plopp“ und das von mir gewünschte Ergebnis stand fest:  Zwei Jahre mit Bewährung und – natürlich – sofortige Aufhebung des Haftbefehl. Nein, wir sind uns danach nicht in die Arme gefallen und es schmatzten auch keine Breschnew´schen Bruderküsse, aber irgendwie bin ich mit Charly und dem Amtsgericht Lochum für den Moment wieder versöhnt. Also, sorry.  Nichts gegen deinen Anzug und deine Brille, Charly!  Und auch den Begriff „Typ mollige Mutti“ aus meinem obengenannten Artikel nehme ich hiermit bis auf Weiteres zurück. Mann, wie kann ein so gut durchgeplanter Tag nur so entgleisen?!!! Rechtsanwalt Gerd Meister, Mönchengladbach