Allgemeines Strafrecht

Strafverteidiger Mönchengladbach

Das „Allgemeine Strafrecht“ unterliegt keiner Definition. Es soll hier als das Alltagsstrafrecht verstanden werden, das im Strafgesetzbuch (StGB) und eben nicht in Spezialgesetzen, wie dem BtMG oder anderen Spezialgesetzten außerhalb des StGB, geregelt ist.  Dazu zählen z.B. Körperverletzungen, Diebstahl, einfacher Betrug und Fahrlässigkeitsdelikte, etwa im Straßenverkehr oder Betrieben, nicht aber Mord, Totschlag, Sexualstrafsachen oder Staatsschutzsachen, die zwar ebenfalls im StGB geregelt sind, aber aufgrund ihrer Komplexität separat behandelt werden.

Die allerdings mit Vorsicht zu genießende Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt für das Jahr 2022 einen Anstieg der Straftaten um 11,5 Prozent auf etwa 5,6 Millionen. Besonders auffällig ist der Anstieg in der Gewaltkriminalität um 17 Prozent. Die Diebstahlskriminalität stieg angeblich um 20 Prozent, Raubdelikte um 27 Prozent, und gefährliche sowie schwere Körperverletzung um 18 Prozent​​​​​​​​.

Die Zahlen verdeutlichen also die Bedeutung des „Allgemeine Strafrechts“ als „Alltagsstrafrecht“, das jeden jederzeit – z.B. im Straßenverkehr – als Täter oder Opfer treffen kann. Selbst bei „kleinen“ Delikten, die kaum mediale Beachtung finden, ist die Bedeutung für den Einzelnen als Betroffenen nie zu unterschätzen. Er verdient die volle Aufmerksamkeit des Strafverteidigers, und er bekommt sie bei uns. Denn für den Betroffenen, der sich plötzlich staatlicher Verfolgungsgewalt gegenübersieht, ist sein Fall eben kein „kleiner“ Fall. Der Mandant und „sein Fall“ müssen und werden von uns in jedem einzelnen Verfahrensabschnitt ernst genommen. Sie sind mit einem individuellen Schicksal verknüpft und sind insofern immer von besonderer Bedeutung.