Embargo - Zollstrafrecht

Strafverteidiger Mönchengladbach

In der dynamischen Welt der internationalen Beziehungen und Handelspolitik ist ein fundiertes Verständnis des Embargo- und Zollstrafrechts entscheidend. Der Fokus auf das aktuelle Embargo von Produkten nach Russland und anderen Diktaturen sowie die Umgehung von Embargos über Drittländer stellt Unternehmen und zunehmend vor komplexe Herausforderungen.

Allein die Übersicht über die länderbezogenen Embargos, die über die Website des BAFA abgerufen werden kann, umfasst zurzeit 20 Seiten auf der 33 Länder bzw. Zonen aufgeführt sind. Für jedes Land und für jede Zone existieren spezifische Lieferbeschränkungen, die wiederum in einer Vielzahl von Verordnungen und Kettenverordnungen präzisiert sind.

Daneben existieren personenbezogene Embargos mit ausgefeilten restriktiven Maßnahmen gegen einzelne Personen, Einrichtungen oder Organisationen. Diese länderunabhängigen Sanktionen werden z. B. zur Bekämpfung des Terrorismus verhängt und umfassen in personenbezogenen Embargovorschriften zumeist Finanzsanktionen. Diese bestehen zum einen aus dem Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen (Einfriergebot). Ferner dürfen den gelisteten weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen (Bereitstellungsverbot).

Um herauszubekommen, wer auf einer solchen Liste steht und welche Produkte unter ein Embargo fallen, bedarf es vertiefter Recherchearbeit z.B. in der EU Sanctions Map oder der vom Land NRW betriebenen Finanzaktionsliste. Die hinter diesen Sanktionslisten stehende überbordende Bürokratie ist mittlerweile so unüberschaubar, dass man beste Chancen hat, sich auch bei Gutgläubigkeit strafbar zu machen. Es fällt schwer, strafbewehrte Fehler zu vermeiden.

Embargo-Verstöße und ihre Konsequenzen

Verstöße gegen Embargo-Regelungen wie das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) können zu erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen bis hin zu den hohen Gefängnisstrafen führen. Die Umgehung von Embargos, insbesondere über Drittländer, birgt daher ein hohes rechtliches Risiko.

Rechtliche Fallstricke erkennen

Eine gründliche Kenntnis der deutschen und europäischen Gesetze und Verordnungen – insbesondere der Europäischen Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 und ganz aktuell der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) mit in Bezug genommenen Listen der Dual-Use-Güter (Güter des Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009) ist daher für eine erfolgreiche Navigation durch den Dschungel des Embargo– und Zollstrafrecht unerlässlich. Vorschriften wie Artikel 5 der Dual-Use-Verordnung, der die Genehmigungspflicht für Dual-Use-Güter festlegt, und Artikel 11, der das Verbot der Umgehung von Ausfuhrkontrollen behandelt, sind hierbei von besonderer Bedeutung. Auch die Überprüfung von Lieferketten über Drittländer kann bei der Beurteilung, ob Embargovorschriften umgangen werden könnten, relevant werden.

Compliance und Voranfragen

Die Implementierung eines Compliance-Programms und ein System an Voranfragen, z.B. beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle  (BAFA), sind entscheidende Schritte, um die aufgezeigten rechtliche Risiken zu minimieren.

Als erfahrener Spezialisten im Bereich Embargo- und Zollstrafrecht bieten wir umfassende Beratung und Vertretung. Unser Ziel ist es, Ihnen durch das komplexe Labyrinth der rechtlichen Anforderungen zu helfen und effektive Lösungen für Ihre spezifischen Anliegen zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten im Bereich Embargo- und Zollstrafrecht.