Arzt- und Medizinstrafrecht

Ihre Strafverteidiger in Mönchengladbach

Praktizierende Ärzte, egal ob sie im Krankenhaus oder in eigener Praxis tätig sind, tragen eine große Verantwortung für das Leben und die Gesundheit ihrer Patienten. Sie sind stets um das Wohl ihrer Patienten bemüht und gehen dabei häufig an die Grenzen der eigenen Belastbarkeit, um anderen zu helfen. Trotzdem kommt es nicht selten vor, dass Patienten im Nachhinein mit der Behandlung oder deren Ergebnis unzufrieden sind. Dann richten sie sich häufig gegen die, die ihnen zuvor geholfen haben. In der Tat hat sich die Zahl der Arzthaftungsprozesse im Verlauf der letzten Dekade vervielfacht. In Deutschland werden unterdessen jährlich knapp 30.000 Kunstfehler-Prozesse geführt.

Die teilweise erheblichen auf angeblichen Pflichtverletzungen basierenden Vorwürfe, denen sich die behandelnden dann Ärzte ausgesetzt sehen, reichen dabei von fehlerhafter Aufklärung der Patienten über Abweichungen vom medizinisch geschuldeten Standard und damit einhergehender Körperverletzung bis hin zu fährlässiger oder gar vorsätzlicher Tötung. Nicht selten wird auch der Vorwurf des Abrechnungsbetruges erhoben. Für die betroffenen Mediziner bedeutet ein solches Verfahren nicht nur eine erhebliche emotionale Belastung.

Je nach Vorwurf und Ausgang des Verfahrens droht hier sogar der Widerruf der Approbation, was zu einer Vernichtung der Existenzgrundlage führen kann.

Daher ist eine gute, effektive Verteidigung in solchen Fällen das A und O.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Pohlen und Meister können zahlreiche Fälle erfolgreicher Verteidigungen von Ärzten und medizinischem Personal aufweisen. Diverse Ärzte der dem Landschaftsverband Rheinland angehörenden Kliniken zählen ebenso zu unseren zufriedenen Mandanten wie bundesweit niedergelassene Ärzte. Im aufsehenerregenden Wegberger Ärzteprozess konnten für unsere Mandantschaft  – trotz der gravierenden Vorwürfe – Freisprüche in allen Fällen erreicht werden.

Unsere Strafverteidiger legen im Rahmen ihrer Verteidigungstätigkeit nicht nur besonderen Wert auf den Ausgang des Verfahrens. Im Hinblick auf die exponierte Stellung des Arztes und die Bedeutung seines guten Rufes für die Fortführung seiner medizinischen Tätigkeit gehört für uns auch der Weg zum Ziel.

Wir haben uns in der Vergangenheit stets dafür eingesetzt, dass die Strafverfahren ihre Beendigung in einem möglichst frühen Stadium finden. Durch fundierte Schriftsätze und frühzeitige Kontaktaufnahmen zu den zuständigen Dezernenten der ermittelnden Staatsanwaltschaften gelingt es meist, dass die Strafverfahren bereits im Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden. Dies erspart den Ärzten den Gang zu Gericht und die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit mit den damit verbundenen Nachteilen für die Reputation.

Selbstverständlich gibt es auch Vorwürfe, bei denen wegen ihres Schweregrades eine außergerichtliche Verfahrenseinstellung aus Gesetzesgründen ausgeschlossen ist. Aber auch in solchen Fällen ebnet eine effektive, fachlich fundierte und psychologisch geschickte Verteidigungsstrategie den vertretenen Ärzten den Weg, um schließlich mit erhobenem Kopf und ohne Ansehensverlust den Gerichtssaal verlassen zu können.

Rechtsanwältin Viktoria Nagel, Mönchengladbach