Verkehrstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht ist ein spezifischer Bereich des Strafrechts, der sich mit der Ahndung von Straftaten im Straßenverkehr befasst. Ziel ist es, die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten und Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren durch rechtswidriges Verhalten zu schützen. Verstöße gegen das Verkehrsstrafrecht können erhebliche strafrechtliche Konsequenzen haben und sind häufig mit hohen Strafen und Maßnahmen verbunden.

Rechtsgrundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen des Verkehrsstrafrechts sind hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB) und im Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankert. Zu den wichtigsten Regelungen gehören:

  • § 315c StGB: Gefährdung des Straßenverkehrs
  • § 316 StGB: Trunkenheit im Verkehr
  • § 142 StGB: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
  • § 315b StGB: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • § 315d StGB: Verbotene Kraftfahrzeugrennen


Sanktionen und Maßnahmen

  • Freiheitsstrafen und Geldstrafen: Je nach Schwere des Vergehens können Freiheitsstrafen von mehreren Monaten bis zu mehreren Jahren sowie erhebliche Geldstrafen verhängt werden.
  • Fahrverbote und Entzug der Fahrerlaubnis: Bei schweren Verkehrsdelikten kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten oder der Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist oft mit strengen Auflagen verbunden, wie der Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
  • Punkte im Fahreignungsregister: Verkehrsverstöße werden im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg registriert. Bei einer bestimmten Anzahl von Punkten drohen Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis.


Prävention und Verkehrserziehung

  • Kontrollen und Überwachung: Die Polizei führt regelmäßig Verkehrskontrollen durch, um Verstöße zu ahnden und präventiv gegen Gefährdungen im Straßenverkehr vorzugehen.
  • Verkehrserziehung: Durch Maßnahmen der Verkehrserziehung und Aufklärung sollen Verkehrsteilnehmer für die Gefahren des Straßenverkehrs sensibilisiert und zu einem verantwortungsvollen Verhalten angehalten werden.
  • Technische Maßnahmen: Der Einsatz von Geschwindigkeitsüberwachungs-anlagen, Alkoholtestgeräten und anderen technischen Hilfsmitteln trägt zur Prävention von Verkehrsdelikten bei.

 

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Peer Radtke

Ihre Strafverteidiger in Mönchengladbach