Das Sportstrafrecht ist ein spezialisiertes Teilgebiet des Strafrechts, das sich mit der Ahndung von Verstößen gegen die Regeln des Sports und des sportlichen Wettbewerbs befasst. Es umfasst sowohl die strafrechtliche Verfolgung von allgemeinen Delikten im sportlichen Kontext als auch spezifische Regelverstöße innerhalb von Sportverbänden und -organisationen. Das Sportstrafrecht stellt sicher, dass Fairness, Sicherheit und Integrität im Sport gewahrt bleiben.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen des Sportstrafrechts finden sich sowohl in staatlichen Gesetzen als auch in den Regelwerken der Sportverbände. Zu den staatlichen Gesetzen gehören unter anderem das Strafgesetzbuch (StGB) und das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG). Die Regelwerke der Sportverbände enthalten spezifische Disziplinar- und Strafbestimmungen, die von den jeweiligen Verbänden autonom durchgesetzt werden.
Zuständige Institutionen
Typische Delikte und Regelverstöße
Sanktionen und Maßnahmen
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41063 Mönchengladbach
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T: 02161 697 900
F: 02161 697 901
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Fr: 08-12:00 Uhr
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