Das Revisionsrecht befasst sich mit der Überprüfung strafrechtlicher Urteile durch höhere Instanzen, um Fehler in der Rechtsanwendung und Verfahrensverstöße zu korrigieren. Die Revision ist ein Rechtsmittel, das dazu dient, die Rechtmäßigkeit und Gerechtigkeit von Entscheidungen der unteren Gerichte sicherzustellen. In Deutschland ist die Revision in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt und spielt eine zentrale Rolle im Justizsystem, um die Rechte der Angeklagten zu schützen und die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen des Revisionsverfahrens sind in der Strafprozessordnung (StPO) verankert, insbesondere in den §§ 333 ff. StPO. Diese Vorschriften regeln die Zulässigkeit, den Ablauf und die Prüfungskriterien einer Revision.
Zulässigkeit der Revision
Revisionsgründe: Eine Revision kann nur aus bestimmten, gesetzlich festgelegten Gründen eingelegt werden. Dazu gehören:
Instanzenzug: Die Revision ist gegen Urteile der Amtsgerichte, die in erster Instanz ergangen sind, zum Landgericht als Berufungsinstanz und gegen Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte, die in erster Instanz ergangen sind, zum Bundesgerichtshof (BGH) zulässig.
Ablauf des Revisionsverfahrens
Mögliche Entscheidungen im Revisionsverfahren
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Peer Radtke
Erstellt durch Rateup
Rheinbahnstr. 30-32, 1. OG
41063 Mönchengladbach
Notruf: 0700 110 991 10
T: 02161 697 900
F: 02161 697 901
M: info@strafrecht.plus
Mo-Do: 08:00 -17:30 Uhr
Fr: 08-12:00 Uhr
Rheinbahnstr. 30-32, 1. OG
41063 Mönchengladbach